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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI335/26-16306220000

Zelt, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit Befestigungsmaterial (Seile und Heringe) in einer Tragetasche verpackt, -- als Faltpavillon mit Quick-Up-Funktion gearbeitet, -- mit einer sechseckigen Grundfläche; mit einer Breite der sechs Seitenteile von jeweils 1,80 m und    einer Gesamthöhe von 2,30 m, -- mit einer Grundkonstruktion aus Fiberglas, -- mit einer Dachbespannung aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben und mit sechs Seiten-    teilen aus diesen Geweben sowie aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen, netzartig durchbrochen    gearbeiteten Gewirken,  - die Gewebe und Gewirke sind laut Antrag aus Polyester (synthetische Chemiefasern) gefertigt   und sollen mit Kunststoff (Polyurethan) beschichtet sein; ein "Beschichten" mit Kunststoff ist   mit bloßem Auge jedoch nicht wahrnehmbar (keine Meterware der Position 5903), - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Zelt, da die Ware das Bilden eines geschlossenen Raumes   ermöglicht. "Zelt, aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI7776/26-163062200

Pavillon-Dach, Foto siehe Anlage, - durch Abbildungen und einen Musterabschnitt veranschaulicht, - laut Antrag: -- mit Montagematerial (Erdnägel, Abspannseile) in einem Karton verpackt, -- dreidimensional; als Dach eines Faltpavillons ohne schirmtypischen Aufspannmechanismus,    welcher das Bilden eines geschlossenen Raumes ermöglicht  [Zelt der Unterposition (HS)    6306 22], gearbeitet,  -- in unterschiedlichen Abmessungen, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen, einseitig mit Kunststoff (laut Antrag: Polyurethan; kein   Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester   (synthetische Chemiefasern), - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 6601, - stellt sich als unvollständiger Faltpavillon dar, der im vorliegenden Zustand die wesentlichen   Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware aufweist (somit Einreihung wie die vollständige   Ware). "Zelt, aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI7017/26-163062200

Zelt, Foto siehe Anlage, - in einer einfachen Tasche mit Reißverschluss und Tragegriffen [übliche Verpackung im Sinne   der AV 5 b)] und in einem Pappkarton verpackt; laut Antrag mit Befestigungsmaterial (Erdnägel,   Abspannseile), - ähnlich einem Faltpavillon gearbeitet, mit einer achteckigen Grundfläche; in den Abmessungen   von laut Antrag 350 cm x 350 cm x 220 cm, - mit einem faltbaren, teilweise teleskopierbaren Gestänge aus laut Antrag Aluminium und   Fiberglas, - mit einer Dach- und Seitenbespannung aus verschiedenen ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen   Geweben aus laut Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle;   die Gewebe sollen laut Antrag "beschichtet" sein, ein "Beschichten" mit Kunststoff ist jedoch mit   dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar (keine Meterware der Position 5903), - an vier gegenüberliegenden Seiten offen; laut Antrag mit einhängbaren Seitenteilen/Türen (nicht   Gegenstand der vZTA), - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Zelt, da die Ware das Bilden eines geschlossenen Raumes   ermöglicht, - ohne schirmtypischen Aufspannmechanismus, somit keine Ware der Position 6601. "Zelt, aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI40226/25-163062200

Zelt, sog. Anbaupavillon, Foto siehe Anlage, - durch Abbildungen und einen Musterabschnitt der Dachbespannung bzw. der Seitenteile ver-   anschaulicht, - laut Antrag: -- noch nicht zusammengesetzt eingehend, mit Montagematerial (sog. Heringe), -- als Anbaupavillon mit einer rechteckigen Grundfläche gearbeitet; in den Abmessungen    (B x T x H) von ca. 300 cm x 250 cm x 205 cm (Durchgang) bzw. 250 cm (hinten), -- mit einer Dachbespannung bzw. Seitenteilen aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus    Polyester (synthetische Chemiefasern), -- mit einer Grundkonstruktion aus einem mittels einfachem Steck- und Klicksystem verbundenen    Gestänge aus Stahl (unedles Metall), -- hinten (der etwa einer Terrassentür zugewandten Seite) offen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Zelt, da die Ware das Bilden eines geschlossenen Raumes   ermöglicht, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 7308. "Zelt, aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI36724/25-16306220000

Siebenteilige Zusammenstellung, Foto siehe Anlage, - laut Antrag bestehend aus einem Zelt, zwei Stühlen, zwei Isomatten und zwei Schlafsäcken,    in einem Pappkarton verpackt; durch diverse Stoffproben und Abbildungen veranschaulicht, - stellt sich nicht als Warenzusammenstellung dar, da u. a. einige der Bestandteile (insbesondere    die beiden Stühle) nicht der Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Übernachten im Zelt) dienen,  - Zelt: -- laut Antrag: --- zerlegt eingehend; mit Montagematerial (u. a. Fiberglasgestänge) verpackt, --- kuppelförmig gearbeitet, mit einer rechteckigen Grundfläche; mit den Abmessungen von       200 cm x 120 cm x 80 cm, --- an einer Längsseite mit einer Einstiegsöffnung mit Reißverschluss sowie mit einem sog.      Belüftungs-/Insektenschutznetz mit Reißverschluss ausgestattet, -- mit Seitenwänden/Zeltdach aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische     Chemiefasern), -- mit einem seitlich erhöhten Bodenteil aus beidseitig mit dünnen, einfarbigen Folien aus augen-    scheinlich Kunststoff laminierten Geweben der Position 5903 aus Streifen aus synthetischer     Spinnmasse, -- zur Befestigung am Boden mit Schlaufen aus gewebten Bändern aus Spinnstoffen ausgestattet,     die mit aufgezogenen laschenartigen Formteilen aus Kunststoff versehen sind, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Zelt, da die Ware das Bilden eines geschlossenen Raumes    ermöglicht, -- nach dem Umfang und dem Verwendungszweck bestimmen die Gewebe aus synthetischen    Chemiefasern den wesentlichen Charakter der Ware. "Zelt aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI