BTI DEBTI8253/26-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen sogenannten Ablassstopfen aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antrag aus ABS). Die im Durchmesser ca. 38 cm große Ware ist auf der Oberseite mit zwei rechteckigen Griffstücken versehen und zeichnet sich auf der Unterseite durch ein ca. 1,5 cm langes Außengewinde mit integriertem Dichtring aus. Der Stopfen dient dem Verschließen der Einlaufdüse eines Pool (nicht Gegenstand der vZTA), um das Eindringen von Schmutz, Staub und Feuchtigkeit zu verhindern. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, andere als Verschluss- oder Flaschenkapseln" eingereiht