BTI DEBTI9040/26-1
Description of goods
Es handelt sich um sog. Klarsichtschläuche ohne Seitenfalte mit einer Länge von etwa 100 bis 200 m und einer Breite von etwa 5 cm bis 42 bzw. 50 cm. Sie bestehen aus einem rechteckigen Bogen Papier und einer Kunststofffolie, die an den Längsseiten verschweißt sind. Die Papierlage ist einseitig in regelmäßigen Abständen mit produktbezogenen Hinweisen bedruckt und mit Farbindikatorflächen versehen. Die Waren sind auf eine Papprolle aufgerollt. Die Schläuche sollen im medizinischen Bereich zur Verpackung von medizinischen Instrumenten vor der Sterilisation verwendet werden. Hierzu werden die Erzeugnisse mit dem aufzunehmenden Artikel befüllt, auf Länge geschnitten, versiegelt und anschließend sterilisiert. Dabei verfärbt sich bei erfolgreicher Sterilisation die auf der Papierlage aufgebrachte Indikatorfläche des entsprechenden Verfahrens. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Unterposition 4819 4000 der Kombinierten Nomenklatur.