BTI DEBTI9615/25-1
Description of goods
"Waren aus Germanium" - in Form von sog. Scheiben, Fenstern, Stäben und Linsen aus reinem, kristallinem Germanium mit einer Reinheit von mehr als (5N) 99,99% Beispielhafte Abbildungen siehe Anlage. Die genannten Erzeugnisse sind Rohlinge und noch nicht als optische Elemente einsetzbar. Sie werden erst durch den Kunden über weitere Verarbeitungsschritte (individuelle Beschichtungen, Polituren, …) für Infrarotlicht durchlässig. (Antragstellerangaben) Eine Einreihung als unfertige Ware in die Position 9001 kommt nicht in Betracht, da es sich bei den Erzeugnissen noch nicht um optische Elemente handelt. Im vorliegenden Zustand erzeugen sie weder einen vorgeschriebenen optischen Effekt, noch sind sie für infrarotes Licht durchlässig, noch wird der Lichtstrahl in irgendeiner Weise verändert. Ihnen fehlen damit die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale optischer Elemente. Die Erzeugnisse sind als „Waren aus Germanium“ in die Unterposition 8112 9940 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.