BTI DEBTI9748/26-1
Description of goods
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein Backgewürz mit Zimt. Bei den gemahlenen Gewürzen handelt es sich um eine Mischung, die aus Zimt der Pos. 0906, Anis der Pos. 0909, Koriander der Pos. 0909, Ingwer der Pos. 0910, Gewürznelken der Pos. 0907, Fenchel der Pos. 0909, Kardamom der Pos. 0908, Muskatnuss der Pos. 0908 und Piment der Pos. 0904 besteht. Derartig miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 sind Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 9, die keine weiteren Stoffe enthalten. Die Ware ist in Verpackungen mit einem Inhalt von 15 g verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Gewürze, Mischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 9, andere als Curry, gemahlen oder sonst zerkleinert".