BTI DEBTI9843/26-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine ringförmige sog. "Federabdeckung" für ein Trampolin mit einer Breite von ca. 30 cm. Nach ergänzenden Angaben wird die Ware in in verschiedenen Durchmessern (ca. 244 cm, 305 cm, 366 cm und 426 cm) vertrieben. Das Erzeugnis besteht aus einer Hülle aus mit Kunststoffen überzogenen Geweben aus Spinnstoffen und ist mit einer 15 mm dicken Polsterung versehen. Die Ware dient als Polsterung dem Schutz von Personen vor Verletzungen durch die Trampolinfedern bzw. das Gestänge und ist in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf die Form und die besonderen Merkmale ist die Ware erkennbar ausschließlich dazu bestimmt, zur Abdeckung des Randbereichs des Geräts verwendet zu werden. Sie wird zolltarifrechtlich als "Zubehör für ein Gerät oder Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine Ertüchtigung, nicht vom TARIC-Code 9506 9110 00 erfasst" eingereiht.