BTI DEK/540/07-1
Description of goods
Andere Zuckerwaren Bei der Ware handelt es sich um weiße Zuckerwaren (etwa 4 cm x 2 cm x 1,2 cm groß) in Form von kleinen Schiffen. Die Erzeugnisse sind einzeln in bunt bedruckte Schlauchfolienbeutel eingeschweißt und zu deklarierten 250 g in einer bunt bedruckten Faltschachtel in Form eines dreiseitigen Prismas original verpackt. Drei der Waren sind zusammen mit einer Zuckerzange (nicht Gegenstand dieser vZTA) und zwei Keramiktassen (nicht Gegenstand dieser vZTA) in einem Pappkarton umverpackt. Die Zuckerwaren werden außerdem ohne Keramiktassen und Zuckerzange in unterschiedlichen Packungsgrößen (drei der beschriebenen Verpackungen, neun Verpackungen mit je 25 eingeschweißten Erzeugnissen, 350 eingeschweißte Erzeugnisse in loser Form oder 3000 nicht eingeschweißte Erzeugnisse in loser Form) gehandelt. Nach den hier durchgeführten Untersuchungen gemäß VO (EWG) Nr. 4154/87 enthält die Ware: - Stärke/Glucose: 0 GHT bis weniger als 5 GHT und - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: mehr als 70 GHT. Gehalte an Milchfett und Milchprotein werden auf Grund der Zutatenliste ausgeschlossen. Eine Abbildung ist beigefügt. Zolltariflich handelt es sich nicht um eine zusammengesetzte Ware oder Warenzusammenstellung i. S. der AV 3b), da die einzelnen Bestandteile weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs dienen noch sich gegenseitig ergänzen. Die Bestandteile sind somit getrennt in den Zolltarif einzureihen. Die als "Zuckerschiffchen" bezeichneten Erzeugnisse sind als andere Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 70 GHT oder mehr, der Codenummer 1704 9099 90 7004 0 des ZT anzusprechen.