1Verwechslung des Lieferorts (Gefahrübergang) und des Bestimmungsorts (Kostenverteilung). Dies sind zwei verschiedene Punkte.
2Glauben, der Verkäufer sei für Gefahren während des Transports verantwortlich, obwohl diese beim ersten Frachtführer übergehen.
3Keine Transportversicherung abschließen, obwohl der Käufer die Gefahren ab der Lieferung an den Frachtführer trägt.