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115 Ergebnisse für "45"

Nomenklatur-Codes

850511102880Waren, die eine Neodym enthaltende Legierung enthalten, in Form von Ringen, Rohren, Hülsen oder Manschetten: -mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 45 mm, -mit einer Höhe von nicht mehr als 45 mm, -auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden9%848390893080geschmiedete Kettenräder aus Stahllegierung, mit Außenverzahnung, auch mit Innenzahnwellen in einem Diametral-Pitch-Standard mit: -einem Durchmesser von 400 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 630 mm, -7 Zähnen oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 Zähnen, -einer Zahn-Kernhärte von 28 HRC oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 HRC, -einer Zahn-Oberflächenhärte von 50 HRC oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 HRC, -auch mit einer Keilwellenhärte von 30 HRC oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 HRC, -einer effektiven Aufkohlungstiefe von 4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 mm9%390390908680Mischung mit einem Gehalt an: - Styrolpolymeren von 45 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 GHT, - Poly(phenylenether) von 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 GHT und - anderen Additiven von nicht mehr als 11 GHT9%390390904380Mischung von Polymeren, bestehend aus: -10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT eines Styrol-Ethylen-Butylen-Styrol-Blockcopolymers (CAS RN 66070-58-4), -25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 GHT Mineralöl (CAS RN 8042-47-5), -25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 GHT Calciumcarbonat (CAS RN 1317-65- 3), -10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT Polypropylen (CAS RN 9003-07-0) und -1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 GHT eines Copolymers aus α-Methylstyrol und Vinyltoluol (CAS RN 9017-27-0)9%690320900080mit einem Gehalt an Tonerde (Al@2O@3) von 45|GHT oder mehr8%020629915130zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 10, 1602 50 31 bzw. 1602 50 95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45 und mindestens 20 GHT mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 GHT des Gesamtnettogewichts ausmachen; die Erzeugnisse sind einer Hitzebehandlung zu unterziehen, die ausreicht, um das Eiweiß im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren, so dass dieses, wenn es an der dicksten Stelle durchgeschnitten wird, an der Schnittstelle keine Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweist (A-Erzeugnisse)8%040150310010mit einem Milchfettgehalt von mehr als 21|bis 45|GHT8%690320100080mit einem Gehalt an Tonerde (Al@2O@3) von weniger als 45|GHT8%020230904140zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 10, 1602 50 31 bzw. 1602 50 95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45 und mindestens 20 GHT mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 GHT des Gesamtnettogewichts ausmachen; die Erzeugnisse sind einer Hitzebehandlung zu unterziehen, die ausreicht, um das Eiweiß im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren, so dass dieses, wenn es an der dicksten Stelle durchgeschnitten wird, an der Schnittstelle keine Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweist (A-Erzeugnisse)8%840212000080Wasserrohrkessel mit einer Dampfleistung von 45|t/h oder weniger8%988045000080des Kapitels 458%020120509220Hinterviertel, getrennt, mit einem Gewicht von 45|kg bis 75|kg - beim so genannten "Pistola"-Schnitt mit einem Gewicht von 38|kg bis 68|kg -, deren Fleisch hellrosa und deren Fett sehr fein strukturiert und weiß bis hellgelb ist und deren Knorpel (insbesondere der Dornfortsätze der Wirbelsäule) leicht verknöchert sind8%841221803080Linear wirkender Hydraulikzylinder, wie von der in Maschinen zur Handhabung von Frachtcontainern verwendeten Art -mit einem Gewicht von 45 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 57 kg, -mit einem Durchmesser von 119 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 149 mm, -mit einer Länge von 779 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 141 mm, -mit einem Hub von 450 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 610 mm, -geeignet für den Betrieb mit Hydrauliköl bei einem Arbeitsdruck von 22 MPa oder mehr, jedoch nicht mehr als 23 MPa, -auch mit wartungsfreiem Lager ohne Schmierung8%020629913340zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 10, 1602 50 31 bzw. 1602 50 95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45 und mindestens 20 GHT mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 GHT des Gesamtnettogewichts ausmachen; die Erzeugnisse sind einer Hitzebehandlung zu unterziehen, die ausreicht, um das Eiweiß im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren, so dass dieses, wenn es an der dicksten Stelle durchgeschnitten wird, an der Schnittstelle keine Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweist (A-Erzeugnisse)8%841590001580Elektrisch verschweißte Verteiler für den Kondensator in Kraftfahrzeug-Klimaanlagen: -bestehend aus einem durch Ausstanzen eines Aluminiumbands und anschließende Lichtbogenverschweißung der Kanten hergestellten Rohr, -mit internen Leitblechen, die für einen korrekten Kühlmittelfluss sorgen, -mit einer Länge von 190 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 460 mm, -mit einem Durchmesser von 9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 42 mm, -mit einem Gewicht von 0,01 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,45 kg, -auch mit Aluminium-Anschlussblöcken, zur Verwendung bei der Herstellung von Klimaanlagen in Fahrzeugen des Kapitels 878%690220910080mit einem Gehalt an Tonerde (Al@2O@3) von mehr als 7, jedoch weniger als 45|GHT8%841459256080Axialventilator, zum Einbau in Kombiinstrumente, Geschwindigkeitsmesser und Infotainmentsysteme von Transportfahrzeugen (Kraftfahrzeugen) der Positionen 8701 bis 8705, mit -einem Luftdurchsatz von nicht mehr als 0,75 m³/min (Kubikmeter pro Minute),  -einem Luftdruck von nicht mehr als 10 mmH₂O,  -einem Gesamtgeräuschpegel von nicht mehr als 45 dB(A),  -einem Durchmesser von nicht mehr als 65 mm,  ausgestattet mit einem bürstenlosen Gleichstrommotor mit  -einer Nennspannung zwischen 3 VDC und 16 VDC,  -einer Betriebsspannung zwischen 3 VDC und 16 VDC,  -einem Nennstrom zwischen 0,03 A und 0,30 A,  -einer Eingangsleistung zwischen 0,3 W und 1,5 W,  -einer Drehzahl zwischen 2 500 U/min und 10 000 U/min auch mit eingebautem Kühlkörper8%020230108130zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 10, 1602 50 31 bzw. 1602 50 95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45 und mindestens 20 GHT mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 GHT des Gesamtnettogewichts ausmachen; die Erzeugnisse sind einer Hitzebehandlung zu unterziehen, die ausreicht, um das Eiweiß im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren, so dass dieses, wenn es an der dicksten Stelle durchgeschnitten wird, an der Schnittstelle keine Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweist (A-Erzeugnisse)8%020120309220Vorderviertel, getrennt, mit einem Gewicht von 45|kg bis 75|kg, deren Fleisch hellrosa und deren Fett sehr fein strukturiert und weiß bis hellgelb ist und deren Knorpel (insbesondere der Dornfortsätze der Wirbelsäule) leicht verknöchert sind8%020220308130zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 10, 1602 50 31 bzw. 1602 50 95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45 und mindestens 20 GHT mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 GHT des Gesamtnettogewichts ausmachen; die Erzeugnisse sind einer Hitzebehandlung zu unterziehen, die ausreicht, um das Eiweiß im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren, so dass dieses, wenn es an der dicksten Stelle durchgeschnitten wird, an der Schnittstelle keine Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweist (A-Erzeugnisse)8%

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEHH/4515/10-13824906500

"Refining Agent for Metal Treatment" Angaben: Bei der Ware soll es sich nach den vorgelegten Unterlagen um ein synthetisches Gemisch aus Chloriden des Magnesiums und Kaliums handeln, das als Granulat der Korngröße ca. 1 - 3 mm oder als feines Pulver z.B. in 5-kg-Säcken gehandelt wird. Das Gemisch soll mit 57% (mol/mol) MgCl2 ungefähr die Zusammensetzung des 60/40-Eutektikums im Mischphasendiagramm des System Magnesiumchlorid-Kaliumchlorid haben. Als überwiegende Phase wird Kaliummagnesiumtrichlorid (KMgCl3) angegeben. Die Ware soll in kleinen Mengen (bis 1kg pro 1000 kg) zu Aluminiumlegierungen gegeben werden, um unerwünschte Stoffe (wie z.B. Lithium, Natrium) aus deren Schmelzen zu entfernen. Feststellungen: Hellgraue Bruchstücke, unregelmäßiger Form Danach liegt ein Hilfsmittel für den Aluminiummetallguß vor.

DEM/4526/10-18473302000

Speichermodul (sog. DDR2 667 SO-DIMM) - aus einer mit 18 dynamischen Schreib-Lesespeichern mit wahlfreiem Zugriff (DRAMs in CMOS-Technik), einem elektrisch löschbaren Speicher (E²PROM) und weiteren Bau- elementen bestückten gedruckten Schaltung mit 200-poliger Kontaktleiste (Abmessungen: 132 x 31 x 2 mm), - mit einer Speicherkapazität von 1GB, - erkennbar ausschließlich zur Verwendung als Speichererweiterung nach Einbau in die digitale Verarbeitungseinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine. "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen der Position 8471 bestimmt, zusammen- gesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe) - Speichermodul mit DRAMs (dynamische Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugriff, in CMOS-Technik hergestellt"

DEB/458/09-18701909000

Offenes Fahrzeug mit einem Sitz für den Fahrer, einer Lenkvorrichtung in Form eines Motorradlenkers mit montierten Kontrolleinrichtungen, einer Beleuchtungseinrichtung, zwei Gepäckträgern (vorn und hinten) und einer Anhängevorrichtung. Die technischen Merkmale des vierrädrigen Geländefahrzeuges gestatten ein Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten von mindestens dem Zweifachen des Eigengewichtes; somit liegt zolltariflich eine Zugmaschine im Sinne der Pos. 8701 vor. Das Fahrzeug besitzt Reifen mit tiefem Profil und kann zur Personenbeförderung in schwer zugänglichem Gelände, aber auch zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten verwendet werden. Es verfügt nicht über spezielle Ausstattungsmerkmale für die landwirtschaftliche, gartenbauliche oder forstwirtschaftliche Nutzung. Technische Daten des Fahrzeugs (auszugsweise): - Viertaktbenzinmotor - 2.065 x 1.180 x 1.140 mm (Länge x Breite x Höhe) - Eigengewicht: 274 kg - 686 ccm Hubraum - Automatikgetriebe mit Rückwärtsgang - 550 kg zulässige Anhängelast Das zwei- oder vierradgetriebene Geländefahrzeug (Quad / ATV) ist als "Zugmaschine (ausgenommen Kraftkarren der Position 8709), nicht von den UPos. (KN) 8701 10 bis 8701 30 erfasst, kein Acker- oder Forstschlepper" einzureihen.

DE18770/09-458479899790

Sog. Federzug - aus einer konusförmigen Seiltrommel mit drehbarem Aufhängehaken, Federpaket mit Federbruchsicherung und einstellbarer Federspannung sowie einem zusätzlichen Aufhängepunkt oben und unten (z. B. für Sicherungskette als Absturzsicherung), Seil verschleißfest aus Stahl mit Seilschloss, Sicherheitseinrichtung gegen Seilriss und Karabinerhaken, mit einem Traglastbereich von 50,0 - 60,0 kg, einem Seilauszug von 2,3 m und einem Eigengewicht von 16,0 kg, - zum flexiblen Handhaben und Bereithalten von verschiedenen am Karabinerhaken zu befestigenden Geräten (z. B. Werkzeuge) durch Herausziehen des Seils und anschließendem automatischen Einziehen des Seils durch den Federzugmechanismus. "Mechanisches Gerät mit eigener Funktion, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Codenummern 8479 1000 000 - 8479 8997 300 erfasst - sog. Federzug"

DEF/4527/09-26201930000

Zwei miteinander verbundene Kleidungsstücke, bestehend aus einem windjackenähnlichen Kleidungsstück für Männer und einer Weste, - die beiden Kleidungsstücke sind miteinander verbunden, aber auch separat tragbar, - windjackenähnliches Kleidungsstück: -- aus 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag und Textiletikett überwiegend synthetischen Chemiefasern; die Gewebe sind mit Kunststoff bestrichen, das Bestreichen mit Kunststoff ist mit bloßem Auge jedoch nicht wahrnehmbar (somit keine Meterware der Position 5903 und damit keine Kleidung der Position 6210), -- über den Schritt, aber nicht über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: 86 cm); aufgrund der geringen Länge kein Mantel und wegen der Art des Gewebes auch kein Kurzmantel, -- mit einem Umlegekragen, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), -- mit langen, gefütterten Ärmeln, -- mit zwei eingesetzten Taschen unterhalb der Taille, -- am unteren Rand gesäumt, -- wird über jeder anderen Kleidung getragen und bietet einen gewissen Schutz gegen Kälte, Wind und Regen.

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Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI