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Angaben: Titandioxid-freies Farbglanzpigment für Kosmetik; Kernpigment; weißes, glitzerndes Pulver. Befund: Zubereitung auf der Grundlage von anorganischen Pigmenten (Effektpigment/Kernpigment mit einem Überzug auf der Grundlage von Ceroxid).
Erlebnisdusche - aus einem Steuerpaneel mit zwei Zuläufen, Thermomischer mit Rückschlagventilen, acht Abgängen mit Magnetventil, zwei Umschaltventilen, zwei Dosierpumpen mit Duft-Vorratsbehälter und Dosierventilen, zwei Mikroprozessor-Steuerungen, Tasterplatte und -gehäuse, einem Deckenelement mit Spritzdüsen, vier LED-Spots, sechs Seitenbrausen, Soundmodul mit MP3-Player und Feuchtraumlautsprecher, noch nicht zusammengesetzt, - zur Regelung des Wasserdurchflusses und der Wassertemperatur -charakterbestimmend- , zur dosierten Abgabe von Duftstoff zur Beduftung von Duschwasser, zur Beleuchtung sowie zur Wiedergabe von Audiodateien. "Armatur für Rohr- oder Schlauchleitungen, keine Ware der Unterpositionen (KN) 8481 1005 bis 8481 4090, Sanitärarmatur, Mischarmatur -charakterbestimmend-, zusammengesetzt mit Dosiersystem, Soundmodul mit MP3-Player, Feuchtraumlautsprecher und LED-Spots, noch nicht zusammengesetzt - Erlebnisdusche"
Bei den durch Warenmuster veranschaulichten Artikeln handelt es sich um rechteckige Zuschnitte aus vollflächig beidseitig farbig mit einem Regenbogenfarbverlauf bedrucktem Papier (Abmessungen: etwa 11,5 x 20 cm bzw. 2 x 30 cm). Beide Seiten sind überwiegend mit anorganischen Stoffen (kein Kaolin) bestrichen. Aufgrund der Beschaffenheit stellt sich das Papier nicht als Papier von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden dar. Insgesamt vier Papierzuschnitte sind zusammen mit Perlen, Pailletten, Wackelaugen, Kunststoffkugeln, selbstklebenden Strasssteinen, selbstklebende Buchstaben/Zahlen, rechteckigen Kunststofffolien, bunten Holzstäbchen (rechteckig und abgerundet), Regenbogepapier, buntem Papier, Papierstrohhalmen, Druckerzeugnissen, rechteckigen Vlieszuschnitten, Bindfäden, Pompons, Knöpfen, Musterbeutelklammern, bunten Federn und Pfeifenreinigern (DEBTI-1299/24-1 bis DEBTI-1299/24-12, DEBTI-1299/24-14 bis DEBTI-1299/24-25) in einem bedruckten Pappkarton aufgemacht. Sie können mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten verwendet werden. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig auch zur Dekoration von Geschenken o.a. zu verwenden sind. Die einzelnen Bestandteile (hier: gewelltes Papier) sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit anorganischen Stoffen, anderen Stoffen als Kaolin, gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, andere Papier und Pappen als die der Unterpositionen 4810 13 bis 4810 31, andere als Multiplex" eingereiht.
Isoliertes elektrisches Kabel, - bestehend aus drei einzeln isolierten Litzenleitern aus Kupfer (1 x rot, 1 x blau, 1 x schwarz), nicht koaxial aufgebaut, in unterschiedlichen Längen (ca. 89 mm, 93 mm bzw. 104 mm), an einem Ende mit einem gemeinsamen gerätespezifischen Anschlussstück, an den anderen Enden mit einem Lötdepot zum direkten Löten auf eine Glasscheibe ausgestattet, - für eine Spannung von weniger als 1000 Volt, - zur Verwendung in der Automobilindustrie als Antennenanschluss. Die Ware ist als "isoliertes elektrisches Kabel, keine Ware der Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 30, für eine Spannung von 1000 Volt oder weniger, mit Anschlussstücken versehen, nicht von den TARIC-Unterpositonen 8544 4210 00 bis 8544 4290 80 erfasst" einzureihen.
Es handelt sich um einen herzförmigen Zuschnitt aus Pappe, der auf einer Seite mit Schriftzügen in unterschiedlichen Sprachen sowie stilisierten Abbildungen von Einhörnern bedruckt ist, die Rückseite kann beschrieben werden. Sie soll als Gute-Besserung-Karte dienen. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einem Spielzeug in Zusammenstellung (DEBTI-43205/22-1), einem Haarreif (DEBTI-43205/22-2), Schleimmasse (DEBTI-43205/22-3), einer Augenklappe (DEBTI-43205/22-4), einem Klemmbrett aus Kunststoff (DEBTI-43205/22-5), einem Schlüsselanhänger (DEBTI-43205/22-6), einem Filzstift (DEBTI-43205/22-7), einem Spinnstoffband (DEBTI-43205/22-8), Fantasieschmuck in Form von Ringen (DEBTI-43205/22-9), drei Haarspangen (DEBTI-43205/22-10), einem Umhängeband (DEBTI-43205/22-11), drei Sticker mit Fantasiewesen bzw. einer Abbildung mit medizinischen Produkten bedruckt (DEBTI-43205/22-12), einem Werbedruck (DEBTI-43205/22-14) und Sticker in Form von Pflaster (DEBTI-43205/22-15) in einem stilisierten Kunststoffei als Verkaufseinheit aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 kommt aufgrund der vielen Bestandteile ebenfalls nicht in Betracht. Daher sind die einzelnen Bestandteile (hier: herzförmiger Pappzuschnitt) getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere Waren aus Papier" eingereiht.