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Nomenklatur-Codes

870850993580Gleichlaufgelenksatz zur Übertragung eines Drehmoments von Motor und Getriebe auf die Räder eines Kraftfahrzeugs, bestehend aus - einem Innenring mit 6 oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 Rillen für den Lauf der Kugeln des Kugellagers mit einem Durchmesser von 13,0mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 28,0mm, - einem Außenring mit 6 oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 Rillen für den Lauf der Kugeln, aus Stahl mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,45% oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,58%, mit einem Gewinde und einer Zahnwelle mit 22 Zähnen oder mehr, jedoch nicht mehr als 44, - einem kugelförmigen Käfig, der die Kugeln in den Rillen des Innen- und des Außenrings in der korrekten Winkellage hält, aus einem zum Aufkohlen geeigneten Material mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,14% oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,55%, - mit einer Fettkammer - geeignet zur Verwendung bei konstanter Geschwindigkeit und variierenden Beugungswinkeln von höchstens 52 Grad79%281119806080Phosphorigsäure in fester oder flüssiger (wässriger) Form, auch als Phosphonsäure bezeichnet, die in der Regel unter die CAS-Nummern (CAS: Chemical Abstracts Service) 13598-36-2 und 10294-56-1 eingeordnet wird. Die CUS-Nummern (CUS: Customs Union and Statistics) für diese Ware lauten in der Regel 0021895-1 und 0043878-879%2903510000802,3,3,3-Tetrafluorpropen (HFO-1234yf), 1,3,3,3-Tetrafluorpropen (HFO-1234ze) und (Z)-1,1,1,4,4,4-Hexafluor-2-buten (HFO-1336mzz)79%382499969180Gemisch in Form von Pellets mit einem Gehalt an - Bis(3-triethoxysilylpropyl)polysulfiden (CAS RN 211519-85-6) von 49 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 GHT, und - 50 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 51 GHT Ruß (CAS RN 1333-86-4), mit einem Siebdurchgang von 75 GHT oder mehr bei einer Maschenweite von 0,60 mm, aber nicht mehr als 10 GHT bei einer Maschenweite von 0,25 mm (gemäß der Methode ASTM D1511)79%382761002080R-404A [52 GHT an 1,1,1-Trifluorethan (HFKW-143a), 44 GHT an Pentafluorethan (HFKW-125) und 4 GHT an 1,1,1,2-Tetrafluorethan (HFKW-134a) enthaltend]79%382762005080R-422D [65,1 GHT an Pentafluorethan (HFKW-125), 31,5 GHT an 1,1,1,2-Tetrafluorethan (HFKW-134a) und 3,4 GHT an Isobutan enthaltend]79%382763003080R-407A [40 GHT an Pentafluorethan (HFKW-125), 40 GHT an 1,1,1,2-Tetrafluorethan (HFKW-134a) und 20 GHT an Difluormethan (HFKW-32) enthaltend]79%382764000080andere, nicht in den vorstehenden Unterpositionen inbegriffen, mit einem Gehalt an 1,1,1,2-Tetrafluorethan (HFKW-134a) von 30|GHT oder mehr, jedoch keine ungesättigten Fluorderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe (HFO) enthaltend79%382765002080R-448A [26 GHT an Difluormethan (HFKW-32), 26 GHT an Pentafluorethan (HFKW-125), 21 GHT an 1,1,1,2-Tetrafluorethan (HFKW-134a), 20 GHT an 2,3,3,3-Tetrafluorpropen (HFKW-34yf) und 7 GHT an 1,3,3,3-Tetrafluorpropen (HFKW-1234ze) enthaltend]79%390599100080Poly(vinylformal), in Formen im Sinne der Anmerkung|6|b) zu diesem Kapitel, mit einem Molekulargewicht von 10|000|bis 40|000|und einem Gehalt an: -|Acetylgruppen, berechnet als Vinylacetat, von 9,5|GHT bis 13|GHT und -|Hydroxylgruppen, berechnet als Vinylalkohol, von 5|GHT bis 6,5|GHT79%392099285080Thermoplastische Folie aus Polyurethan (TPU) auf der Grundlage eines aliphatischen Polycaprolactons (PCL), auf einer Seite mit einer transparenten abziehbaren Schutzfolie (PET-Folie) versehen, mit einer Lichtdurchlässigkeit von mehr als 93% (gemäß DIN EN ISO 13468-1), mit einer Dicke von 25μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 500μm79%392190554080Dreilagige Gewebebahn, auf Rollen, -|mit einer inneren Lage aus 100|% Nylon Taffeta oder mit Nylon/Polyester gemischtem Taffeta, -|beidseitig mit Polyamid beschichtet, -|mit einer Gesamtdicke von nicht mehr als 135|μm, -|mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 80|g/m$279%441112921080Faserplatten: -mit einer Dicke von 2,20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,80 mm, -mit einer Dichte von 0,95 g/cm³ oder mehr, -auf beiden Seiten lackiert oder mit Melaminfolie bezogen und -mit Abmessungen von 1300 mm x 1100 mm oder weniger,79%700220901080Zylindrische Vorformen aus Glas aus hochreinem Siliciumdioxid-(Quarz-)Glas: -mit einem optischen Kern aus Germanium-dotiertem Siliciumdioxid-(Quarz-)Glas, zur Herstellung verlustarmer optischer Fasern: -mit einer Länge von nicht mehr als 2 500 mm, -mit einem Durchmesser von 115 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 139 mm,  -auf einer Seite mit konischem Ende  -auf der anderen Seite mit einem Griff mit einem Durchmesser von 25,4 mm, am Ende mit Aluminiumoxid beschichtet79%700991002080Asphärisches, konvex oder flach verchromte Glassiegel, bereit zum Einrahmen: -mit einer Länge von 140 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 215 mm, -mit einer Höhe von 104 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 138 mm, -mit einem Krümmungsradius von 0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 330 mm, -mit einer Reflexion von mehr als 40 %, zur Herstellung von Kraftfahrzeug-Spiegeln79%701961006080Flexible Prepreg-Platten oder -Rollen,  -aus modifiziertem Epoxidharz mit eingebetteten Glasfasern,  -ohne halogenierte Flammschutzmittel -mit einer Glasübergangstemperatur von 145 °C oder mehr jedoch nicht mehr als 200 °C nach TMA (ASTM E1545) -spezifiziert gemäß IPC-4101/128, 130, 153 oder 15479%760711907510Bänder und Folien aus einer Aluminium-Magnesium-Legierung - aus einer den Standards 5182-H19 oder 5052-H19 entsprechenden Legierung, - in Rollen mit einem Außendurchmesser von 1250 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1350 mm, - mit einer Dicke (± 0,006 mm) von 0,15 mm, 0,16 mm, 0,18 mm oder 0,20 mm, - mit einer Breite (± 0,3 mm) von 12,5 mm, 15,0 mm, 16,0 mm, 25,0 mm, 35,0 mm, 50,0 mm oder 356 mm, - mit einer Wölbungstoleranz von nicht mehr als 0,4 mm/750 mm, - mit einer Planheitsmessung von I-unit ± 4, - mit einer Zugfestigkeit von mehr als 365 MPa (5182-H19) oder 320 MPa (5052-H19), - mit einer Dehnung A50 von mehr als 3 % (5182-H19) oder 2,5 % (5052-H19) zur Verwendung bei der Herstellung von Lamellen für Jalousien79%830210002080Scharnier für Armlehne aus Magnesium mit - einer Länge von 239mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 270mm, - einer Breite von 150mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 175mm, - einer Höhe von 110mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 135mm, - Montagelöchern für einen Verriegelungsmechanismus79%840734101080Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung mit -einem Hubvolumen von 1200 cm³ oder mehr, jedoch nicht mehr als 2000 cm³, -einer Leistung von 95 kW, jedoch nicht mehr als 135 kW,  -einem Gewicht von höchstens 120 kg zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen der Position 870379%840890652080Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung -in Reihenmotorbauweise, -mit einem Hubraum von 7000 cm³ oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 100 cm³, -mit einer Leistung von 205 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 597 kW, -mit einem Abgasnachbehandlungsmodul, -mit maximalen Außenabmessungen von nicht mehr als 1310/1300/1040 mm oder 2005/1505/1300 mm oder 2005/1505/1800 mm -zur Verwendung bei der Herstellung von Zerkleinerungs-, Sieb-, Separations- oder Kompostumsetzmaschinen79%

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI44618/24-133206497090

Angaben: Titandioxid-freies Farbglanzpigment für Kosmetik; Kernpigment; weißes, glitzerndes Pulver. Befund: Zubereitung auf der Grundlage von anorganischen Pigmenten (Effektpigment/Kernpigment mit einem Überzug auf der Grundlage von Ceroxid).

DEBTI44231/24-1384818011

Erlebnisdusche - aus einem Steuerpaneel mit zwei Zuläufen, Thermomischer mit Rückschlagventilen, acht    Abgängen mit Magnetventil, zwei Umschaltventilen, zwei Dosierpumpen mit    Duft-Vorratsbehälter und Dosierventilen, zwei Mikroprozessor-Steuerungen, Tasterplatte    und -gehäuse, einem Deckenelement mit Spritzdüsen, vier LED-Spots, sechs Seitenbrausen,    Soundmodul mit MP3-Player und Feuchtraumlautsprecher, noch nicht zusammengesetzt, - zur Regelung des Wasserdurchflusses und der Wassertemperatur -charakterbestimmend- ,    zur dosierten Abgabe von Duftstoff zur Beduftung von Duschwasser, zur Beleuchtung sowie   zur Wiedergabe von Audiodateien.  "Armatur für Rohr- oder Schlauchleitungen, keine Ware der Unterpositionen (KN) 8481 1005 bis   8481 4090, Sanitärarmatur, Mischarmatur -charakterbestimmend-, zusammengesetzt mit    Dosiersystem, Soundmodul mit MP3-Player, Feuchtraumlautsprecher und LED-Spots, noch   nicht zusammengesetzt - Erlebnisdusche"

DEBTI1299/24-1348109980

Bei den durch Warenmuster veranschaulichten Artikeln handelt es sich um rechteckige Zuschnitte aus vollflächig beidseitig farbig mit einem Regenbogenfarbverlauf bedrucktem Papier (Abmessungen: etwa 11,5 x 20 cm bzw. 2 x 30 cm). Beide Seiten sind überwiegend mit anorganischen Stoffen (kein Kaolin) bestrichen. Aufgrund der Beschaffenheit stellt sich das Papier nicht als Papier von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden dar. Insgesamt vier Papierzuschnitte sind zusammen mit Perlen, Pailletten, Wackelaugen, Kunststoffkugeln, selbstklebenden Strasssteinen, selbstklebende Buchstaben/Zahlen, rechteckigen Kunststofffolien, bunten Holzstäbchen (rechteckig und abgerundet), Regenbogepapier, buntem Papier, Papierstrohhalmen, Druckerzeugnissen, rechteckigen Vlieszuschnitten, Bindfäden, Pompons, Knöpfen, Musterbeutelklammern, bunten Federn und Pfeifenreinigern (DEBTI-1299/24-1 bis DEBTI-1299/24-12, DEBTI-1299/24-14 bis DEBTI-1299/24-25) in einem bedruckten Pappkarton aufgemacht. Sie können mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten verwendet werden. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig auch zur Dekoration von Geschenken o.a. zu verwenden sind. Die einzelnen Bestandteile (hier: gewelltes Papier) sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit anorganischen Stoffen, anderen Stoffen als Kaolin, gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, andere Papier und Pappen als die der Unterpositionen 4810 13 bis 4810 31, andere als Multiplex" eingereiht.

DEBTI34788/23-138544429090

Isoliertes elektrisches Kabel, - bestehend aus drei einzeln isolierten Litzenleitern aus Kupfer (1 x rot, 1 x blau, 1 x schwarz),   nicht koaxial aufgebaut, in unterschiedlichen Längen (ca. 89 mm, 93 mm bzw. 104 mm),   an einem Ende mit einem gemeinsamen gerätespezifischen Anschlussstück,   an den anderen Enden mit einem Lötdepot zum direkten Löten auf eine Glasscheibe ausgestattet, - für eine Spannung von weniger als 1000 Volt, - zur Verwendung in der Automobilindustrie als Antennenanschluss. Die Ware ist als "isoliertes elektrisches Kabel, keine Ware der Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 30, für eine Spannung von 1000 Volt oder weniger, mit Anschlussstücken versehen, nicht von den TARIC-Unterpositonen 8544 4210 00 bis 8544 4290 80 erfasst" einzureihen.

DEBTI43205/22-1348239085

Es handelt sich um einen herzförmigen Zuschnitt aus Pappe, der auf einer Seite mit Schriftzügen in unterschiedlichen Sprachen sowie stilisierten Abbildungen von Einhörnern bedruckt ist, die Rückseite kann beschrieben werden. Sie soll als Gute-Besserung-Karte dienen. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einem Spielzeug in Zusammenstellung (DEBTI-43205/22-1), einem Haarreif (DEBTI-43205/22-2), Schleimmasse (DEBTI-43205/22-3), einer Augenklappe (DEBTI-43205/22-4), einem Klemmbrett  aus Kunststoff (DEBTI-43205/22-5), einem Schlüsselanhänger (DEBTI-43205/22-6), einem Filzstift (DEBTI-43205/22-7), einem Spinnstoffband (DEBTI-43205/22-8), Fantasieschmuck in Form von Ringen (DEBTI-43205/22-9), drei Haarspangen (DEBTI-43205/22-10), einem Umhängeband (DEBTI-43205/22-11), drei Sticker mit Fantasiewesen bzw. einer Abbildung mit medizinischen Produkten bedruckt (DEBTI-43205/22-12), einem Werbedruck (DEBTI-43205/22-14) und Sticker in Form von Pflaster (DEBTI-43205/22-15) in einem stilisierten Kunststoffei als Verkaufseinheit aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 kommt aufgrund der vielen Bestandteile ebenfalls nicht in Betracht. Daher sind die einzelnen Bestandteile (hier: herzförmiger Pappzuschnitt) getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere Waren aus Papier" eingereiht.

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Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI