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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE1265/16-10203295599

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um gefrorene, magere, sehnenarme, knorpelfreie Fleischabschnitte (sog. Schweinevlies) mit sichtbarem Fettanteil. Der Fettgehalt beträgt weniger als 15 Prozent. Zolltraifrechtlich handelt es sich um "Fleisch von Schweinen, gefroren, anderes als in den Unterpositionen 0203 2110 bis 0203 2915 genannt, ohne Knochen, anderes als in den Codenummern 0203 2955 20 0 bis 0203 2955 92 0 genannt; hier: Schweinevlies".

DE1266/16-10203295599

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein gefrorenes Teilstück Schweinefleisch aus dem Bereich des Bauches (sog. Schweine Bauchspeck; Art. 98184) mit Speck, ohne Knochen und ohne Schwarte. Zolltraifrechtlich handelt es sich um "Fleisch von Schweinen, gefroren, anderes als in den Unterpositionen 0203 2110 bis 0203 2915 genannt, ohne Knochen, anderes als in den Codenummern 0203 2955 20 0 bis 0203 2955 92 0 genannt; hier: Teil des Bauches ohne Schwarte".

AT/2003/00052302032955

Gefrorenes, grob zerkleinertes, rohes Fleisch vom Schwein im Wesentlichen bestehend aus Bindegewebsteilen, Fett- und Muskelteilen; nicht weiter zubereitet und ohne Knochen; kein Schlachtnebenerzeugnis der Position 0206.

ATBTI2026000032-DEC02031955

Anderes Fleisch von Hausschweinen, gekühlt, ohne Knochen, in Form einer rohen, blutigen Fleischmasse, bestehend aus unterschiedlich großen Haut- und Fleischfetzen (Parierabfall).

DEBTI5727/18-10203195590

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei dem sogenannten "Wurstfleisch (QM S-Wurstfleisch II BW OF Art. 209225)" um frische / gekühlte, magere, sehnenarme, knorpelfreie, etwa 2-3 cm große Fleischabschnitte mit sichtbarem Fettanteil. Der Fettgehalt beträgt weniger als 15 Prozent. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fleisch von Schweinen, gefroren, anderes als in den Unterpositionen (KN) 0203 1110 bis 0203 1915 genannt, ohne Knochen, anderes als in den Unterpositionen (TARIC) 0203 1955 10 bis 0203 1955 30 genannt.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI