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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI48120/23-18529109500

Abdeckung für Antennensteckdose, Modell Nova TV/RF, Art. 0204631906 (Abbildung siehe Anlage) - aus einer quadratisch geformten Abdeckplatte aus Kunststoff mit abgerundeten Ecken   (Kantenlänge 55 mm) mit zwei runden Aussparungen sowie einem Durchlass für eine   Befestigungsschraube, - zur Verwendung als Blende für Antennensteckdosen für Rundfunk- und   Fernsehempfangsgeräte bestimmt, - zusammen mit Beipack (Schraube) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Die Abdeckung bestimmt den Charakter des Ganzen. "Teil, erkennbar ausschließlich zur Verwendung mit Antennen für Geräte der Positionen 8527 und 8528 bestimmt, nicht von der Unterposition (KN) 8529 10 80 erfasst, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI19235/18-16304930090

Rückenlehnenschutz, JAKO-O Rückenlehnenschutz f. alle Autositze, Art. 020450, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; laut Antrag in den Abmessungen: 41 cm x 55 cm, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); etwa im oberen Drittel doppellagig gearbeitet und mit einem Motiv bedruckt, - zum Befestigen an der Rückseite eines Autositzes am oberen Rand und im unteren Bereich mit angenähten, längenverstellbaren Bändern mit Klickverschluss aus Kunststoff ausgestattet, - an allen Rändern mit einem kontrastfarbenen Streifen aus Geweben eingefasst, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird als Zubehör für Autositze nicht vom Warenkreis der Position 9401 erfasst, - nach Art der Ware keine den Bettausstattungen ähnliche Ware der Position 9404, - kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck als Ware zur Innenausstattung (damit keine Ware der Posi- tion 6307). "Andere Ware zur Innenausstattung (Rückenlehnenschutz) aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"

DE6125/15-18708309190

Haltescheibe, sog. Sicherungsscheibe, Teilnummer: 0020-070-0005/0204204757, Foto siehe Anlage, - in Form eines spezifisch gefertigten, mit Aussparungen und Rastnasen ausgestatteten, scheibenartigen Erzeugnisses aus Kunststoff, - mit einem Außendurchmesser von ca. 24 mm, einem Innendurchmesser von ca. 10 mm, - am Rand mit drei ca. 6 mm großen, runden Löchern zur Aufnahme von Stahlkugeln (nicht Gegenstand der vZTA) versehen, - wird in die mechanische Feststellbremse der hinteren Scheibenbremse von Kraftfahrzeugen verbaut, - dient (lt. Antrag) der Fixierung der Haltung des Feststellsystems, indem die Scheibe die Stahlkugeln in ihrer Position in der Feststellbremse halten, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis 8705 (Haltescheibe), Teil für Bremsen, nicht für die industrielle Montage, für Scheibenbremsen"

DEF/6421/08-156075030

Seil, sog. Zugschnur 2,8 mm (Art. 13.1050.0204), - als Meterware auf Rollen von 500 m bzw. 1000 m aufgemacht, - mit einem Durchmesser von 2,8 mm, - lt. Untersuchungsergebnis: -- aus einem weißen Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge, -- aus synthetischen Chemiefasern (Polyesterfilamente), somit keine Ware des Kapitels 39, -- mit einem Titer von weniger als 50.000 dtex (44098 dtex = 4,4 g/m), - wird zum Öffnen und Schließen von Vorhängen und Jalousien verwendet.

DEF/984/07-16403993190

Sandalen für Kinder, lt. Antrag: Artikel 5-41-28-0204-7, siehe Foto, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff; nicht mit einer Hauptsohle aus Holz, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus unterpolstertem Leder - mit Verzierungen aus Leder und Spinnstoff (Randeinfassungen), - ohne Schutz in der Vorderkappe, - mit zwei Klettverschlüssen, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Höhe des Absatzes und der Sohle von weniger als 3 cm, - mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI