DEBTI25828/25-102062999
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um rohe, unverarbeitete, gefrorene Rinderbacken (aus dem Kopf- bzw. Wangenbereich des Rindes), ohne weitere Zusätze.
Die Rinderbacken (zwei Stück) sind in Beuteln mit Etikett verpackt.
Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Einhaltung der Lebensmittelhygienestandarts erfolgen, sind die Erzeugnisse für die menschliche Ernährung geeignet.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um "genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (Teile von Köpfen), von Rindern, gefroren, andere als in den Unterpositionen (KN) 0206 2100 und 0206 2991 genannt.