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1 Ergebnisse für "0206299900"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

020629990080andere6%
DEHH/1994/08-10206299900

Nach den Antragsangaben handelt es sich um unbehandelte, gefrorene Rinderherzbeutel zur pharmazeutischen Herstellung von Medizinprodukten. Die Waren werden lt. Firmenangaben nicht zum Herstellen pharmazeutischer Erzeugnisse unter zollamtlicher Überwachung verwendet (Codenummer: 0206 2910 00 0).

DEBTI25828/25-102062999

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um rohe, unverarbeitete, gefrorene Rinderbacken (aus dem Kopf- bzw. Wangenbereich des Rindes), ohne weitere Zusätze. Die Rinderbacken (zwei Stück) sind in Beuteln mit Etikett verpackt. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse  unter Einhaltung der Lebensmittelhygienestandarts erfolgen, sind die Erzeugnisse für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (Teile von Köpfen), von Rindern, gefroren, andere als in den Unterpositionen (KN) 0206 2100 und 0206 2991 genannt.

DEBTI24076/25-102062999

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um rohes, unverarbeitetes, gefrorenes  Kopf-/Halsfleisch vom Rind, ohne weitere Zusätze. Es ist für die verarbeitende Lebensmittelindustrie bestimmt. Das Rinderkopffleisch ist in blauen Kunststoffbeuteln in einem bedruckten Karton mit Etikett verpackt. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse  unter Einhaltung der Lebensmittelhygienestandarts erfolgen, sind die Erzeugnisse für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (Teile von Köpfen), von Rindern, gefroren, andere als in den Unterpositionen (KN) 0206 2100 und 0206 2991 genannt.

DE22530/14-10206291000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um gefrorene Knochen bovinen Ursprungs (Rinderknochen), die von anhaftendem Fleisch befreit und für Transportzwecke zersägt wurden. Die genießbaren Knochen sollen nach den Antragsangaben zur pharmazeutischen Herstellung von Medizinprodukten verwendet werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, von Rindern, gefroren, andere als in den Unterpositionen (HS) 0206 21 und 0206 22 genannt, zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen.

DE22531/14-10206291000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um unbehandelte, gefrorene genießbare Rinderherzbeutel (Rinder Pericardium) zur pharmazeutischen Herstellung von Medizinprodukten. Zolltarifrechtlich handelt es sich um genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, von Rindern, gefroren, andere als in den Unterpositionen (HS) 0206 21 und 0206 22 genannt, zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI