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2 Ergebnisse für "0209101100"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

020910110010Schweinespeck6%
020910110080frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen oder in Salzlake6%
DE1258/16-10209101100

Antragsangaben: Bei dem als "Schweinefett von der Brust" bezeichneten Erzeugnis soll es sich gemäß vorgelegter Schnittspezifikation um Tiefkühlgut (Temperatur < -18 °C) handeln. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Stücke aus weißem Fettgewebe, ohne Schwarte, nicht durchwachsen und lediglich partiell mit kleinen bzw. dünnen Anteilen von rötlichem Fleisch. Zum Teil ist Drüsengewebe erkennbar. Befund: Schweinespeck ohne magere Teile, Schweinefett und Geflügelfett, weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert / - von Schweinen / -- Schweinespeck / --- frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen oder in Salzlake

DE1264/16-10209101100

Schweinerückenspeck Antragsangaben: Nach den vorgelegten Fotos handelt es sich um weiße Speckstreifen ohne Schwarte und ohne eingelagerte oder anhaftende Schichten von Fleisch. Es sind lediglich einzelne, nicht zusammenhängende, kleine Fleischfetzen erkennbar. Gemäß vorgelegter Schnittspezifikation vom 10.10.2011 handelt es sich um Tiefkühlgut (Temperatur < -18 °C) mit einer Dicke von mindestens 1 cm. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Schweinespeck ohne magere Teile, Schweinefett und Geflügelfett, weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert / - von Schweinen / -- Schweinespeck / --- frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen oder in Salzlake

DEBTI18371/24-109101100

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um lediglich getrocknete und in Scheiben geschnittene Wurzeln des Ingwers (Zingiber officinale) ohne weitere Zusätze. Ingwer der Gattung Zingiber officinale (syn. "Amomum zingiber") wird hauptsächlich zum Würzen von Speisen verwendet.  Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

DEBTI13379/24-109101100

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei der als "Kräutertee Ingwer mit Zitronengras" bezeichneten Ware um eine Mischung aus getrockneten, geschnittenen Pflanzenteilen, bestehend aus Ingwer (Position 0910) und Zitronengras (Position 1211), in Großgebinden. Auf Grund der Gewichtsanteile wird der Charakter der Ware durch den Ingwer der Position 0910 bestimmt. Zolltariflich handelt es sich um "Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

DEBTI18377/24-109101100

Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich bei der Ware um getrockneten, fein geschnittenen Ingwer (sog. Teebeutel Schnitt). Zolltariflich handelt es sich um "Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI