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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI4956/22-103049921

Nach den Antragsangaben und den ergänzend vorgelegten Unterlagen handelt es sich um tiefgefrorene, glasierte sog. "Forellendoppelfilets" von rohen, ausgenommenen Forellen der Art Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle), ohne Kopf, Flossen und Gräten. Die Fischstücke in Form der linken und rechten Hälfte von Fischen sind noch mit der Rückenhaut verbunden (somit zolltarifrechtlich kein Fischfilet). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "anderes Fischfleisch als Fischfilets, gefroren, anderes als in den Unterpositionen (KN) 0304 9100 bis 0304 9910 genannt, von Süßwasserfischen".

DE5164/15-103049921

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Produktspezifikation handelt es sich bei dem als Wildlachsmus bezeichneten Erzeugnis um gefrorene Verarbeitungsblöcke von ca. 7,484 kg aus zerkleinertem Fischfleisch von Fischen der Art Oncorhynchus gorbuscha (Pazifischer Lachs). Zolltarifrechtlich handelt es sich um gefrorenes Fischfleisch (keine Fischfilet) von Süßwasserfischen der Art Oncorhynchus gorbuscha (Pazifischer Lachs).

DEBTI8264/24-103049923

Nach den Antragsangaben sowie der vorliegenden Produkspezifikation handelt sich um rohe, glasierte, tiefgefrorene sog. "Heringslappen", jeweils bestehend aus einer rechten und linken Hälfte von Seefischen der Art Clupea harengus (Atlantischer Hering). Das Erzeugnis ist ausgenommen, ohne Kopf und mit Haut. Die beiden Hälften sind durch die Rückenhaut wie gewachsen verbunden (somit nicht filetiert).  Die sog. "gefalteten Filets" sind in einem bedruckten Kunststofffolienbeutel verpackt (Inhalt 800g; Nettogewicht/Abtropfgewicht: 720 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "anderes Fischfleisch als Fischfilets, gefroren, von anderen Fischen als in den Unterpositionen (KN) 0304 9100 bis 0304 9921 genannt, vom Hering (Clupea harengus)".

DEBTI1203/23-10304892100

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, gefrorene Filets von Fischen der Art Sebastes marinus (Rotbarsch) ohne Haut. Die Rotbarschfilets sind in Kartons mit einem Gewicht von 5 kg oder Beutel mit einem Gewicht von 1 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fischfilets, gefroren, andere als in den Unterpositionen (KN) 0304 6100 bis 0304 8910 genannt, vom Rotbarsch, Goldbarsch oder Tiefenbarsch (Sebastes spp.), der Art Sebastes marinus".

DEBTI47450/22-10304892100

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, gefrorene, portionierte Filets von Fischen der Art Sebastes norvegicus (Rotbarsch/Goldbarsch; Synonym veraltet: Sebastes marinus) ohne Haut. Die mit einer Glasur aus Wassser versehenen Fischfilets sind in buntbedruckten Faltschachteln (Nettogewicht 475g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um gefrorene Filets von Fischen der Art Sebastes marinus.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI