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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI8264/24-103049923

Nach den Antragsangaben sowie der vorliegenden Produkspezifikation handelt sich um rohe, glasierte, tiefgefrorene sog. "Heringslappen", jeweils bestehend aus einer rechten und linken Hälfte von Seefischen der Art Clupea harengus (Atlantischer Hering). Das Erzeugnis ist ausgenommen, ohne Kopf und mit Haut. Die beiden Hälften sind durch die Rückenhaut wie gewachsen verbunden (somit nicht filetiert).  Die sog. "gefalteten Filets" sind in einem bedruckten Kunststofffolienbeutel verpackt (Inhalt 800g; Nettogewicht/Abtropfgewicht: 720 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "anderes Fischfleisch als Fischfilets, gefroren, von anderen Fischen als in den Unterpositionen (KN) 0304 9100 bis 0304 9921 genannt, vom Hering (Clupea harengus)".

DEBTI53309/18-10304992330

Nach den Antragsangaben handelt sich um rohe, glasierte, tiefgefrorene sog. Heringslappen, jeweils bestehend aus einer rechten und linken Hälfte eines Herings (Clupea harengus), ausgenommen, ohne Kopf und mit Haut. Die beiden Hälften sind am Rücken wie gewachsen verbunden (nicht filetiert). Die küchenfertigen Heringslappen sind nicht zur Verarbeitung bestimmt. Die sog. "gefalteten Filets" sind in einem bedruckten Beutel aus Kunststofffolie für die Abgabe im Einzelverkauf aufgemacht (Inhalt: 800 g, Nettogewicht/Abtropfgewicht: 720 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "anderes Fischfleisch als Fischfilets, gefroren, anderes als in den TARIC-Codes 0304 9100 00 bis 0304 9921 90 genannt, vom Hering (Clupea harengus), andere Lappen als in den TARIC-Codes 0304 9923 10 und 0304 9923 20 genannt".

DEBTI4956/22-103049921

Nach den Antragsangaben und den ergänzend vorgelegten Unterlagen handelt es sich um tiefgefrorene, glasierte sog. "Forellendoppelfilets" von rohen, ausgenommenen Forellen der Art Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle), ohne Kopf, Flossen und Gräten. Die Fischstücke in Form der linken und rechten Hälfte von Fischen sind noch mit der Rückenhaut verbunden (somit zolltarifrechtlich kein Fischfilet). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "anderes Fischfleisch als Fischfilets, gefroren, anderes als in den Unterpositionen (KN) 0304 9100 bis 0304 9910 genannt, von Süßwasserfischen".

DE5164/15-103049921

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Produktspezifikation handelt es sich bei dem als Wildlachsmus bezeichneten Erzeugnis um gefrorene Verarbeitungsblöcke von ca. 7,484 kg aus zerkleinertem Fischfleisch von Fischen der Art Oncorhynchus gorbuscha (Pazifischer Lachs). Zolltarifrechtlich handelt es sich um gefrorenes Fischfleisch (keine Fischfilet) von Süßwasserfischen der Art Oncorhynchus gorbuscha (Pazifischer Lachs).

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI