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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI53309/18-10304992330

Nach den Antragsangaben handelt sich um rohe, glasierte, tiefgefrorene sog. Heringslappen, jeweils bestehend aus einer rechten und linken Hälfte eines Herings (Clupea harengus), ausgenommen, ohne Kopf und mit Haut. Die beiden Hälften sind am Rücken wie gewachsen verbunden (nicht filetiert). Die küchenfertigen Heringslappen sind nicht zur Verarbeitung bestimmt. Die sog. "gefalteten Filets" sind in einem bedruckten Beutel aus Kunststofffolie für die Abgabe im Einzelverkauf aufgemacht (Inhalt: 800 g, Nettogewicht/Abtropfgewicht: 720 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "anderes Fischfleisch als Fischfilets, gefroren, anderes als in den TARIC-Codes 0304 9100 00 bis 0304 9921 90 genannt, vom Hering (Clupea harengus), andere Lappen als in den TARIC-Codes 0304 9923 10 und 0304 9923 20 genannt".

DEBTI8264/24-103049923

Nach den Antragsangaben sowie der vorliegenden Produkspezifikation handelt sich um rohe, glasierte, tiefgefrorene sog. "Heringslappen", jeweils bestehend aus einer rechten und linken Hälfte von Seefischen der Art Clupea harengus (Atlantischer Hering). Das Erzeugnis ist ausgenommen, ohne Kopf und mit Haut. Die beiden Hälften sind durch die Rückenhaut wie gewachsen verbunden (somit nicht filetiert).  Die sog. "gefalteten Filets" sind in einem bedruckten Kunststofffolienbeutel verpackt (Inhalt 800g; Nettogewicht/Abtropfgewicht: 720 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "anderes Fischfleisch als Fischfilets, gefroren, von anderen Fischen als in den Unterpositionen (KN) 0304 9100 bis 0304 9921 genannt, vom Hering (Clupea harengus)".

DE14786/11-10304292930

Nach den Antragsangaben handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf bestehend aus: - zwei rohen, gefrorenen Fischfilets ohne Haut von Seefischen der Art Gadus morhua (Kabeljau) mit einem Gewicht je Filet von ca. 125 g und - Saucenmasse, die jeweils auf die gefrorenen Fischfilets gespritzt wurde. Im Hinblick auf den Umfang und das Gewicht bestimmen die rohen Fischfilets den Charakter der Ware. Die Filets sind mit der Saucenmasse zusammen in Folie verpackt und in einer Faltschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit einem charakterbestimmenden Anteil an gefrorenen Fischfilets von Seefischen der Art Gadus morhua (Kabeljau).

DEHH/1146/08-10304292930

Nach den Antragsangaben handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf bestehend aus: - einem rohen, gefrorenen Fischfilet ohne Haut von Seefischen der Art Gadus morhua (Kabeljau) mit einem Gewicht je Filet von ca. 125 g und - einer gefrorenen Butterkräuterflocke, die auf das gefrorene Fischfilet aufgelegt wurde. Im Hinblick auf den Wert, den Umfang und das Gewicht bestimmt das rohe Fischfilet den Charakter der Ware. Es ist mit der Butterkräuterflocke zusammen in Kunststoffschale vakuumiert und in eine Faltschachtel für den Einzelverkauf abgepackt.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI