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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE5231/16-10307991790

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, gesalzene und tiefgefrorene Scheiben von Tintenfischen der Art Sepia pharaonis. Die als "Sepia Topping Premium (Art. 4954)" bezeichnete Ware ist zur Verwendung als Lebensmittel (z.B. Sushi-Topping) bestimmt. Jeweils 20 Scheiben sind zusammen auf einem Tray aus Kunststoff aufgemacht und in einem Beutel aus Kunststoff verpackt (Nettogewicht 160 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, gefroren, gesalzen, andere als in den Codenummern 0307 1110 10 0 bis 0307 9917 31 0 genannt; hier: Tintenfische der Art Sepia pharaonis".

DE5230/16-10307991790

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, einfach enthäutete, gesalzene und tiefgefrorene Scheiben von Tintenfischen der Art Sepia pharaonis. Die als "Sepia Topping Supreme (Art. 4949)" bezeichnete Ware ist zur Verwendung als Lebensmittel (z.B. Sushi-Topping) bestimmt. Jeweils 20 Scheiben sind zusammen auf einem Tray aus Kunststoff aufgemacht und in einem Beutel aus Kunststoff verpackt (Nettogewicht 160 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, gefroren, gesalzen, andere als in den Codenummern 0307 1110 10 0 bis 0307 9917 31 0 genannt; hier: Tintenfische der Art Sepia pharaonis".

DE492/15-10307991790

Nach den Antragsangaben handelt es sich um rohes Muschelfleisch ohne Rogen von Muscheln der Art Patinopecten yessoensis aus der Familie der Kammmuscheln (Pectinidae) aus Wildfängen. Dem tiefgefrorenen Muschelfleisch mit Wasserzusatz (laut Angabe glasiert; Zutaten: Kammmuschel 60 %, Wasser) wurden die Stabilisatoren E451 und E 452 zugesetzt. Die Ware ist einzeln entnehmbar (ca. 10-20 Stück) in Verpackungen mit einer Nettofüllmenge von 900 g zur Abgabe an den Endverbraucher aufgemacht (Gesamteinwaage 1000 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, ohne Schale, gefroren, andere als in den Codenummern 0307 1110 10 0 bis 0307 9917 31 0 genannt" .

DE9290/15-10307991790

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, glasierte, tiefgefrorene Tentakel und Tuben von ca. 1 cm breiten Streifen von Kalmaren der Art Loliolus (Nipponololigo) japonica. Die Kalmare sind in Kunststoffbeuteln á 1 kg abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, gefroren, andere als in den Codenummern 0307 1110 10 0 bis 0307 9917 31 0 genannt, insbesondere keine Kalmare der Gattung Loligo; hier: Kalmare der Art Loliolus (Nipponololigo) japonica".

DE9291/15-10307991790

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, gereinigte, glasierte, tiefgefrorene Tentakel und Tuben in Streifen von Kalmaren der Art Loliolus (Nipponololigo) japonica. Die Kalmare sind in Beuteln á 1 kg abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, gefroren, andere als in den Codenummern 0307 1110 10 0 bis 0307 9917 31 0 genannt, insbesondere keine Kalmare der Gattung Loligo; hier: Kalmare der Art Loliolus (Nipponololigo) japonica".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI