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Nach den Antragsangaben handelt es sich um zwei gereinigte, gewässerte und entsalzene (somit nicht weiter bearbeitete) Tintenfischschulpen, sog. Sepia-Schale. Bei Schulp handelt es sich um den inneren Auftriebskörper der Sepien. Die Schulpen (charakterbestimmend) sind als Warenzusammenstellung zusammen mit einer Metallhalterung zur Befestigung an Vogelkäfigen zur direkten Abgabe an den Endverbraucher auf einer bedruckten Pappkarte aufgeblistert und dienen Ziervögeln zum Wetzen des Schnabels. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Schulp von Tintenfischen, roh oder einfach bearbeitet".
Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um zwei gereinigte, gewässerte und entsalzene (somit nicht weiter bearbeitete) Tintenfischschulpen, sog. Sepia-Schale. Bei Schulp handelt es sich um den inneren Auftriebskörper der Sepien. Die Schulpen (charakterbestimmend) sind als Warenzusammenstellung zusammen mit einer Metallhalterung zur Befestigung an Vogelkäfigen zur direkten Abgabe an den Endverbraucher auf einer bedruckten Pappkarte aufgeblistert und dienen Ziervögeln zum Wetzen des Schnabels. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Schulp von Tintenfischen, roh oder einfach bearbeitet".
Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um Perlenpulver bestehend aus gemahlenen Süßwasserzuchtperlen (Schalen von Muscheln). Zolltarifrechtlich handelt es sich um Mehl von Weichtierschalen (Muscheln), andere als in den Codenummern 0508 0000 10 0 und 0508 0000 20 0 genannt.
Nach den Angaben des Antragstellers sowie der vorgelegten Warenmuster handelt es sich um zwei gereinigte, jedoch nicht weiter bearbeitete, natürliche Seesterne in zwei unterschiedlichen Größen (Durchmesser ca. 9 bzw. 16 cm). Eine Einreihung als "tierischer Schnitzstoff" kommt nicht in Betracht, da die Seesterne keine über das Reinigen hinausgehende Bearbeitung im Sinne der Position 9601 erfahren haben. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Panzer von Stachelhäutern".
Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der als "My little Farm Muschelkalk" bezeichneten Ware um Schalen von Muscheln verschiedener Arten, die in wenige Millimeter große Stückchen zerkleinert wurden (nicht in Form geschnitten). Die Bruchstücke haben keine weitergehende Bearbeitung als Reinigen oder einfaches Zerteilen erfahren. Eine Ware des Kapitels 25 oder eine Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art der Position 2309 liegen nicht vor. Die Ware ist als Einzelfuttermittel für Hühner in einer Tüte für den Einzelverkauf aufgemacht (2 kg Inhalt). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern und Schulp von Tintenfischen, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten".