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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI26256/19-105080000

Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um Perlenpulver bestehend aus gemahlenen Süßwasserzuchtperlen (Schalen von Muscheln). Zolltarifrechtlich handelt es sich um Mehl von Weichtierschalen (Muscheln), andere als in den Codenummern 0508 0000 10 0 und 0508 0000 20 0 genannt.

DEBTI44617/18-10508000090

Nach den Angaben des Antragstellers sowie der vorgelegten Warenmuster handelt es sich um zwei gereinigte, jedoch nicht weiter bearbeitete, natürliche Seesterne in zwei unterschiedlichen Größen (Durchmesser ca. 9 bzw. 16 cm). Eine Einreihung als "tierischer Schnitzstoff" kommt nicht in Betracht, da die Seesterne keine über das Reinigen hinausgehende Bearbeitung im Sinne der Position 9601 erfahren haben. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Panzer von Stachelhäutern".

DEBTI17856/18-105080000

Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der als "My little Farm Muschelkalk" bezeichneten Ware um Schalen von Muscheln verschiedener Arten, die in wenige Millimeter große Stückchen zerkleinert wurden (nicht in Form geschnitten). Die Bruchstücke haben keine weitergehende Bearbeitung als Reinigen oder einfaches Zerteilen erfahren. Eine Ware des Kapitels 25 oder eine Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art der Position 2309 liegen nicht vor. Die Ware ist als Einzelfuttermittel für Hühner in einer Tüte für den Einzelverkauf aufgemacht (2 kg Inhalt). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern und Schulp von Tintenfischen, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten".

DE10501/17-105080000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den ergänzenden Angaben handelt es sich um gereinigte, zerkleinerte und vermahlene, Schalen von Austern ohne weitere Bearbeitung. Die Ware ist nach ergänzenden Angaben nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Mehl von Weichtierschalen.

DE10093/16-10508000090

Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich bei der als "Perlmutt 10-20 / 20-40 mm" bezeichneten Ware um Muschelbruch in zwei verschiedenen Größen. Der naturfarbene Muschelbruch besteht aus in unregelmäßige Stücke zerkleinerte, gewaschene, desinfizierte und getrocknete Muscheln, die teilweise Perlmutt aufweisen. Sie haben keine über die Position 0508 hinausgehende Bearbeitung erfahren. Der Muschelbruch wird in Einzelhandelsverpackungen verkauft und ist zu Dekorationszwecken bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Schalen von Weichtieren (Muscheln), roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, andere als in den Codenummern 0508 0000 10 0 und 0508 0000 20 0 genannt.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI