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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE25297/11-10711908080

Getrocknete, geschwefelte Tomaten Ein Warenmuster (nicht in Originalumschließung) und eine Produktspezifikation lagen vor. Rote bis rotbraune Hälften von getrockneten Tomaten mit typischem Geruch und nicht artfremdem Geschmack. Nach den Antragsangaben soll den Tomaten bei der Herstellung Natriumdisulfit (E223) zugesetzt worden sein. Der Schwefeldioxidgehalt im getrockneten Produkt soll 1500 - 3000 mg/kg betragen. Tomaten, durch Schwefeldioxid vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet, da der nach VO (EU) Nr. 1129/2011 zulässige Gehalt an Schwefeldioxid in getrockneten Tomaten deutlich überschritten ist.

DEM/2838/05-10711908000

Knoblauch, - in Form von einzelnen Zehen, mit wenigen trockenen Schalen umhüllt, - Beschaffenheit lt. Muster feucht, saftig, sehr stark riechend, - nach Antragsangaben zur vorläufigen Haltbarmachung in eine Lake mit 11 % Salz und 7 % Essig eingelegt, - festgestellter Salzgehalt in der Ware ca. 2 % (gegenüber 0,03 % natürlichem Salzgehalt), - nicht zum unmittelbaren Genuß geeignet, - in Kunststoffumhüllung zu 5 kg ohne Lake abgefüllt. "Gemüse (Knoblauch), vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuß nicht geeignet"

DEM/934/05-10711908000

Knoblauch - geschälte Knoblauchzehen, - zur Haltbarmachung in eine Lake mit ca. 21 % Salz eingelegt, - zum unmittelbaren Genuß nicht geeignet, - in Kunststoffässer abgefüllt. "Gemüse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuß nicht geeignet"

DE23924/13-12002109000

Tomaten, getrocknet und gesalzen. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Tomatenhälften, sonnengetrocknet, gesalzen. Der Salzgehalt beträgt ca. 5 - 10 %. Herstellung: Frische Tomaten werden manuell halbiert, gesalzen und in der Sonne getrocknet. Durch die Trocknung und durch das Salz werden die Tomaten haltbar gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: rote, getrocknete, mäßig salzig und arttypisch schmeckende Tomatenhälften mit Schale. Es haben sich keine Hinweise darauf ergeben, dass die Tomaten zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet sein könnten. Aufgrund des Salzzusatzes ist eine Einreihung der Ware in die Position 0712 der KN ausgeschlossen. Eine Einreihung in die Position 0711 der KN kommt u. a. wegen der gegebenen unmittelbaren Genießbarkeit des Erzeugnisses nicht in Betracht. Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken, nicht geschält.

DE10448/13-18533210000

Elektrischer Festwiderstand (Bezeichnung RC0402FR-07110RL, BMK-Nr. 01-2490), - in Dickschichttechnik auf einem Keramiksubstrat hergestellt, - für eine Leistung von weniger als 20 W. "Elektrischer Festwiderstand, keine Kohlemasse- oder Kohleschichtfestwiderstand, für eine Leistung von 20 W oder weniger"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI