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Samen von Zuckermais. Ganze Zuckermaiskörner, gewaschen, getrocknet und gefriergetrocknet; in verschiedenen Gebindegrößen für die Lebensmittelindustrie. Gemüse, getrocknet, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), nicht zur Aussaat.
Gewürzmühle mit Knoblauch. Gemäß Antragsangaben handelt es sich um eine Gewürzmühle aus einem Glaskörper mit Deckel und Kunststoffmahlwerk, (nicht wiederbefüllbar). Der Etikettenaufdruck enthält unter anderem die Produktbezeichnung, Angaben zum Hersteller sowie zum Inhalt (60 g) und zur Zusammensetzung (100 % Knoblauchgranulat). Die Gewürzmühle ist gemeinsam mit anderen Gewürzmühlen (5 x Pfeffer schwarz, 4 x Pfeffer bunt, 5 x Meersalz, 2 x Knoblauch, 4 x Chilisalz)auf einem sogenannten Tray verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht der Befriedigung eines speziellen Bedarfes oder der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen. Gemüse, getrocknet, zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet, Knoblauch.
Petersilie, getrocknet. Getrocknete, grüne, zerkleinerte Petersilienblätter. Gemüse, getrocknet, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet.
Rote Bete, getrocknet, zerkleinert. Kleine, flache, violette, getrocknete Rote Bete Stücke. Gemüse, getrocknet, zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet.
Wasabi-Meerrettichpulver Pulvermischung aus getrocknetem Meerrettich und Wasabi (japanischem Meerrettich) in einer etikettierten Dose mit Angaben zum Erzeugnis (Meerrettich Würzpulver mit Wasabi, 25 g), zu den Zutaten und Zubereitungshinweisen (Je einen Teelöffel Pulver und Wasser verrühren und fünf Minuten ziehen lassen.). Gemüse, getrocknet, als Pulver, nicht weiter zubereitet, Mischung aus Meerrettich und Wasabi (Japanischer Meerrettich); kein Gewürz der Position 0910 der KN und kein zusammengesetztes Würzmittel der Position 2103 der KN, da beide enthaltenen Gemüse in frischem Zustand zur Position 0706 der KN gehören und die Mischung nicht weiter zubereitet ist.