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Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich bei dem sogenannten „PE-Überlaufsiphon“ (Art.-Nr. 08125) um einen Ablauf mit integriertem Geruchsverschluss für Regenerdspeicher (Sammelbehälter) aus Polyethylen (PE), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die hohle, schwarze, u-förmige Ware verfügt über einen waagerechten Ablauf zum Aufstecken auf einen Überlaufstutzen eines Abflussrohres (nicht Gegenstand der Auskunft). Die Ware dient als Geruchsverschluss mit integriertem Schwebstoffabzug in einem Erdspeicher und führt das überschüssige Regenwasser in die Kanalisation ab. Die Ware ist in einem Pappkarton verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "andere Ware aus Kunststoffen, andere als von den KN-Unterpositionen 3926 1000 bis 3926 9060 erfasst".
Ähnliches Behältnis (Tasche für Blutzuckermessgerät), sog. Accu-Chek Insight Carry Case (Art. 08121796001), Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite charakterbestimmend aus Kunststofffolien und aus Spinnstoffen (an den Schmalseiten), - aufklappbar; mit einem dreiseitig umlaufenden Reißverschluss, - innen mit einem aufgesetzten Einsteckfach aus Gewirken aus Spinnstoffen, einer Hartschale aus Kunststoff und zwei elastischen Schlaufen ausgestattet; gefüttert, - in den Abmessungen von ca. 9,5 cm (Breite) x 16 cm (Höhe) x 4 cm (Tiefe), - zur Aufnahme und zum Transport eines Blutzuckermessgerätes mit Zubehör bestimmt, - eine Einreihung als Zubehör für ein Blutzuckermessgerät in die Position 9027 im Sinne der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90 kommt nicht in Betracht, da es sich lediglich um eine Aufbewahrungstasche ohne Inhalt handelt. "Ähnliches Behältnis, Taschen- oder Handtaschenartikel (Tasche für Blutzuckermessgerät), mit Außenseite aus Kunststofffolien"
Sog. Accu-Chek Insight Insulin Pump Clip, Materialnummer 08121826001, bestehend aus einer passgenau, spezifisch geformten Tragevorrichtung aus Kunststoff, welche gleichfalls als Schutz für eine Insulinpumpe (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) dient. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Tragevorrichtung ist zur Verwendung am Gürtel bzw. am Hosenbund konzipiert und ermöglicht das Tragen der Insulinpumpe am Körper des Diabetes-Patienten. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für eine am Körper tragbare Vorrichtung zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen, für Menschen (Insulinpumpe)" eingereiht.
Keramischer Haushaltsartikel, sog. Gebäckdose, Art.-Nr. 081224, Abbildung siehe Anlage, - glasierte, weiß-rote, runde, zylinderförmige Dose mit abnehmbarem Deckel, - mit einem Durchmesser von ca. 13 cm und einer Höhe von ca. 17 cm, - außen mit Tannenmotiven verziert, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - aus Steingut (laut überprüften Antragsangaben), - kein Festartikel der Position 9505, da die Ware einen Gebrauchswert aufweist. "Keramischer Haushaltsartikel"
Fingerlimetten in Essig. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Australische Fingerlimetten. Verpackung: Kunststoffstandbeutel. Mindesthaltbarkeit: 18 Monate ab Produktion. Verwendung: u.a. zu Sushi, Fleisch, Cocktails. Beschaffenheit der vorgelegten Probe: Kunststoffpackung in Aufmachung für den Einzelverkauf, darin in einer dunkelroten, trüben Lake, 4 aufgeschnittene Schoten mit verschiedenen Kammern. Darin befinden sich 2-3 mm große Kügelchen. Geschmack der Kügelchen: sauer, fruchtig und citrisch, unmittelbar genießbar. Zusatz von Zucker (lt. Angabe): nicht enthalten. Eine Einreihung in die Position 0812 ist ausgeschlossen, da die Früchte langfristig haltbar gemacht und unmittelbar genießbar sind. Früchte, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, andere als in den UPos 2001 1000 bis 2001 9091 genannt, andere, ohne Zusatz von Zucker.