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2 Ergebnisse für "0901110000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

090111000010Kaffee, nicht geröstet6%
090111000080nicht entkoffeiniert6%
DEBTI27673/17-10901110000

Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Grünes Kaffeepulver, gewonnen aus der grünen Kaffeebohne (Botanical Source: Coffea Arabica L.), ungeröstet, enthält 1 % Coffein, gemahlen, getrocknet, nicht entkoffeiniert. Verwendung: Nahrungsergänzungsmittel, Energieriegel, Lebensmittel. Verpackungseinheit: 5 kg/Box. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Warenbeschaffenheit: feines, hellbeigefarbenes, zur Klumpenbildung neigendes Pulver; Geruch: pflanzlich-grün, an frische Erbsen erinnernd; Geschmack: bitter, pflanzlich-grün. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Danach liegt ungerösteter, nicht entkoffeinierter, gemahlener Kaffee vor. Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt: Kaffee, nicht geröstet: nicht entkoffeiniert.

DE5440/13-10901110000

Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Kaffeebohnen. Rohware, unverarbeitet, ungeröstet, ungemahlen, unbehandelt. Verwendung: Weiterverkauf an Händler. Handelsübliche Maßeinheit: Ware ist unverpackt, bzw. nicht für Einzelhandel verpackt. Zur Begutachtung lag keine Warenprobe vor. Befund: Nach den Angaben des Antragstellers liegt Kaffee, nicht geröstet, nicht entkoffeiniert vor. Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt: Kaffee, nicht geröstet: nicht entkoffeiniert.

DE14578/09-10901110000

Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Samen für Kaffee und Pflanzgranulat Verwendung: Pflanzensamen Handelsübliche Maßeinheit: siehe Warenprobe Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Verpackung: umlaufende Pappbanderole Kennzeichnung (Auszug): MIRACLE GARDEN COFFEE Warenbeschreibung: Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einer braunen, viereckige Keramiktasse mit Henkel (Abmessungen: ca. 8 x 5,3 x 5,5 cm), -granuliertes Pflanzsubstrat in einem klarsichtigen Kunststofffolienbeutel und - fünf grüne, nicht geröstete Kaffeebohnen, eingeschweißt in einen klarsichtigen Kunststofffolienbeutel. Nach diesem Ergebnis können die Angaben des Antragstellers im Wesentlichen als zutreffend angesehen werden. Es liegen rohe, nicht entkoffeinierte Kaffeebohnen (-samen) zur Aufzucht einer Kaffeepflanze mit Pflanzgranulat und einem Pflanzbehältnis in Form einer Tasse vor.

DEBTI25010/25-10906110000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um getrocknete, hellbraune, ganze Zimtstangen aus Rinde von Bäumen der Art Cinnamomum verum (Cinnamomum zeylanicum Blume) mit einer Wandstärke von 0,2 - 0,8 mm. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Zimt (Cinnamomum zeylanicum Blume), weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

DEBTI17640/25-10801110000

Kokosraspeln, naturbelassen. Farbloser, klarsichtiger Kunststoffbeutel; die Etiketten Angaben über den Vertreiber, die Produkt- bezeichnung, die Füllmenge (200 g), die Zutaten und die Nährwerte. Inhalt: Getrocknete, weiße Kokosraspeln in Form kurzer, dünner Streifen; Geruch nach getrockneter Kokosnuss; Geschmack getrockneter Kokosnuss entsprechend, leicht süßlich. Es haben sich keine Hinweise ergeben, dass die Ware einer über das Kapitel 08 der KN hinausgehenden Behandlung unterzogen wurde. Genießbare Früchte, Kokosnüsse, getrocknet.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI