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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI17529/26-109024000

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der Ware um getrockneten, schwarzen Tee, der vom Strauch der Gattung Thea stammt und der mit verschiedenen Stoffen aromatisiert ist. Das Erzeugnis ist in Alu-Säcken mit einem Inhalt von 10 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tee, aromatisiert, schwarzer Tee (fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 3 kg".

DEBTI22183/26-10902200000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildung handelt es sich um hellgrünes Pulver von getrockneten, gemahlenen und nicht fermentierten Blättern des Teestrauchs (Camellia sinensis), sog. Matcha-Pulver. Das Pulver ist in Umschließungen mit einem Gewicht von mehr als 3 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tee, grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr 3 kg".

DEBTI13918/26-10902300000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein Set aus speziell ausgeformten Teebeuteln mit grob zerkleinerten, vollständig fermentierten, schwarzen und braunen Blättern vom Strauch der Gattung Thea (Camellia sinensis), im Einzelnen: - drei Teebeutel in Stiefelform mit Schwarztee (sog. "Peach Black Tea"), aromatisiert, leicht fruchtig   riechend, - drei Teebeutel in Schneemannform mit Schwarztee (sog. "Earl Grey Tea"), aromatisiert, nach   Zitrone riechend, - drei Teebeutel in Tannenbaumform mit Schwarztee (sog. "English Breakfast Tea"). Die einzelnen Teebeutel besitzen einen Inhalt von je 1,5 g und sind für die Zubereitung von Aufgussgetränken vorgesehen. Sie sind gemeinsam mit drei weiteren Teebeuteln mit grünem Tee in einer Faltschachtel als Geschenkset verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf kommt nicht in Betracht, da die Erzeugnisse nicht gemeinsam verwendet/konsumiert werden sollen. Die Teesorten sind deshalb getrennt voneinander einzureihen (siehe DEBTI-13918/26-2). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tee, auch aromatisiert, schwarzer Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger".

DEBTI13918/26-20902100000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um drei Teebeutel in Handschuhform mit grob zerkleinerten, grün/braunen Blättern der Gattung Thea (Camellia sinensis). Der aromatisierte, grüne Tee weist einen leichten Duft von Minze auf (sog. "Peppermint Tea"). Die einzelnen Teebeutel besitzen einen Inhalt von je 1,5 g und sind durch Aufgießen mit heißem Wasser für die Zubereitung von Grünteegetränken vorgesehen. Sie sind gemeinsam mit neun weiteren Teebeuteln mit schwarzem Tee in einer Faltschachtel als Geschenkset verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf kommt nicht in Betracht, da die Erzeugnisse nicht gemeinsam verwendet/konsumiert werden sollen. Die Teesorten sind deshalb getrennt voneinander einzureihen (siehe DEBTI-13918/26-1). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tee, auch aromatisiert, grüner Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger".

DEBTI18608/26-10902100000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der als Hojicha-Tee bezeichneten Ware um ein Pulver aus getrockneten, gerösteten, nicht fermentierten und nicht aromatisierten, zerkleinerten Zweigen und Blättern (Blattfragmenten) vom Strauch der Gattung Thea bzw. Camellia. Das Grün-Tee-Pulver ist in Verpackungseinheiten mit einem Inhalt von 25 g (6 x 25g) aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tee, grüner Tee (nicht fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von weniger als 3 kg".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI