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2 Ergebnisse für "0904110000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

090411000010Pfeffer6%
090411000080weder gemahlen noch sonst zerkleinert6%
DE1552/17-10904110000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze, getrocknete, weiße Pfefferfrüchte der Gattung Piper ohne weitere Zusätze. Die Pfefferkörner sind in einem bedruckten sog. Schlauchbeutel aus Kunststofffolie (Inhalt 50 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pfeffer der Gattung Piper, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

DE27984/16-10904110000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der Ware um ganze, getrocknete, schwarze Pfefferfrüchte der Gattung Piper ohne weitere Zusätze. Die Pfefferkörner sind in einem Folienbeutel aus Kunststoff (Inhalt 50 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pfeffer der Gattung Piper, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

DE17565/15-10904110000

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um grüne Pfefferkörner. Die Ware ist in einem etikettierten Glasbehältnis (Füllgewicht 110 g; Abtropfgewicht 65 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pfeffer der Gattung Piper, getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

DE1652/15-10904110000

Nach den Antragsangaben und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um ganze, getrocknete, schwarze Pfefferkörner der Gattung Piper, ohne weitere Zusätze. Die Pfefferkörner sind für den Einzelverkauf aufgemacht in einer "Einweggewürzmühle" (Inhalt 55 g) in Form eines 12,5 cm hohen Glasbehälters, der mit einem aufgeschraubten Kunststoffdeckel, mit integriertem einfachen Malwerk aus Kunststoff, verschlossen ist. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pfeffer der Gattung Piper, getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

DE11704/13-10904110000

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um ganze, grüne Pfefferfrüchte der Gattung Piper, ohne weitere Zusätze. Die Pfefferfrüchte wurden in Salzlake eingelegt, tiefgefroren und anschließend gefriergetrocknet. Die Ware ist in transparente Polybeutel mit einem Umkarton aus Pappe und einem Gewicht von 10 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Pfeffer der Gattung Piper, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI