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1 Ergebnisse für "0905100000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

090510000080weder gemahlen noch sonst zerkleinert6%
DEBTI22932/23-10905100000

Nach den Antragsangaben handelt es sich bei der Ware (Artikelnr. FB1-16-032) um getrocknete, ganze Vanilleschoten, ohne Zusatzstoffe. Zwei Schoten sind in Blister-Verpackungen verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Vanille, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

DEBTI8192/21-10905100000

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um getrocknete, ca. 12 bis 18 cm lange Früchte von Pflanzen aus der Gattung Vanilla, ohne Zusatzstoffe.  Die sog. "Schoten" werden in unterschiedlichen Vakuum-Verpackungen (Aufschrift u.a.: Vanilla planifolia tahitensis, Ursprung Indonesien) mit verschiedenen Nettogewichten gehandelt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Vanille, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

DE1565/17-10905100000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Vanille Schoten. Die Vanilleschoten sind in einem Röhrchen aus Glas verpackt, das auf einer bedruckten Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Vanille, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.

DEBTI13918/26-20902100000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um drei Teebeutel in Handschuhform mit grob zerkleinerten, grün/braunen Blättern der Gattung Thea (Camellia sinensis). Der aromatisierte, grüne Tee weist einen leichten Duft von Minze auf (sog. "Peppermint Tea"). Die einzelnen Teebeutel besitzen einen Inhalt von je 1,5 g und sind durch Aufgießen mit heißem Wasser für die Zubereitung von Grünteegetränken vorgesehen. Sie sind gemeinsam mit neun weiteren Teebeuteln mit schwarzem Tee in einer Faltschachtel als Geschenkset verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf kommt nicht in Betracht, da die Erzeugnisse nicht gemeinsam verwendet/konsumiert werden sollen. Die Teesorten sind deshalb getrennt voneinander einzureihen (siehe DEBTI-13918/26-1). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tee, auch aromatisiert, grüner Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger".

DEBTI18608/26-10902100000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der als Hojicha-Tee bezeichneten Ware um ein Pulver aus getrockneten, gerösteten, nicht fermentierten und nicht aromatisierten, zerkleinerten Zweigen und Blättern (Blattfragmenten) vom Strauch der Gattung Thea bzw. Camellia. Das Grün-Tee-Pulver ist in Verpackungseinheiten mit einem Inhalt von 25 g (6 x 25g) aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tee, grüner Tee (nicht fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von weniger als 3 kg".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI