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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI18371/24-109101100

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um lediglich getrocknete und in Scheiben geschnittene Wurzeln des Ingwers (Zingiber officinale) ohne weitere Zusätze. Ingwer der Gattung Zingiber officinale (syn. "Amomum zingiber") wird hauptsächlich zum Würzen von Speisen verwendet.  Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

DEBTI13379/24-109101100

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei der als "Kräutertee Ingwer mit Zitronengras" bezeichneten Ware um eine Mischung aus getrockneten, geschnittenen Pflanzenteilen, bestehend aus Ingwer (Position 0910) und Zitronengras (Position 1211), in Großgebinden. Auf Grund der Gewichtsanteile wird der Charakter der Ware durch den Ingwer der Position 0910 bestimmt. Zolltariflich handelt es sich um "Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

DEBTI18377/24-109101100

Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich bei der Ware um getrockneten, fein geschnittenen Ingwer (sog. Teebeutel Schnitt). Zolltariflich handelt es sich um "Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

DEBTI10347/24-109101100

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete, in Scheiben geschnittene Wurzeln des roten Ingwers (Zingiber officinale var. Rubrum) ohne weitere Zusätze. Ingwer der Gattung Zingiber officinale (syn. "Amomum zingiber") wird hauptsächlich zum Würzen von Speisen verwendet. Eine anderweitige Verwendung (beispielsweise zu Zwecken der Medizin) steht der Einreihung nicht entgegen. Die Ware ist in Aluminiumfolien-Beuteln mit einem Gewicht von 1 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

DEBTI10348/24-109101100

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete, in "Finger" geschnittene Wurzeln des roten Ingwers (Zingiber officinale var. Rubrum) ohne weitere Zusätze. Ingwer der Gattung Zingiber officinale (syn. "Amomum zingiber") wird hauptsächlich zum Würzen von Speisen verwendet. Eine anderweitige Verwendung (beispielsweise zu Zwecken der Medizin) steht der Einreihung nicht entgegen. Die Ware ist in Aluminiumfolien-Beuteln mit einem Gewicht von 1 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI