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Antragsangaben: Feines weißes Mehl, arteigener Geschmack und Geruch; Staubmehl gibt dem Brot und Kleingebäck ein gutes Aussehen, eine bessere Rösche und einen schönen Ausbund. Zutaten: Weizen-, Roggenmehl und Kartoffelstärke. Stärkegehalt i. Tr. (gemäß Angaben): mehr als 45 %. Aschegehalt i. Tr. (gemäß Angaben): 2,5 % oder weniger. Siebdurchgang / Maschenweite 315 µm (gemäß Angaben): 80 % oder mehr. Anteil an Mengkornmehl (Weizen / Roggen)(gemäß Angaben): mehr als 70 %. Die Ware weist nach den angegebenen Beschaffenheitsmerkmalen (z.B. Proteingehalt) den Charakter von Mehl auf. Das Staubmehl ist damit unter Anwendung der AV 3b) als Mehl von Mengkorn in die Codenummer 1101 0090 der KN einzureihen. Mehl von Mengkorn.
Nach den Antragsangaben handelt es sich um lediglich blanchierte, ungesalzene, gefrorene Sojabohnen in der Schote, so genannte Edamame. Die Sojabohnen sind in Beuteln mit einem Gewicht von 1 kg abgepackt und werden als Lebensmittel verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Sojabohnen, nicht zur Aussaat.
Nach den Antragsangaben handelt es sich um lediglich blanchierte, schockgefrostete Sojabohnen ohne Schote. Die Sojabohnen sind in Beuteln in verschiedenen Abpackungsmengen (500 g / 1 kg / 10 kg) verpackt und werden als Lebensmittel verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Sojabohnen, nicht zur Aussaat.
Beigefarbene, grob gebrochene, zur Entbitterung erwärmte und gekochte, getrocknete Sojabohnen mit arteigenem, nicht bitterem Geruch und Geschmack; in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg.
Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Umhängetasche, einem Reißverschlussbeutel und einer Wickelauflage, sog. Windeltasche, Artikel 1106009000, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf; zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Umhängetasche (ähnliches Behältnis): - - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien, - - - auf der Vorderseite mit einem aufgenähten Etikett aus Vliesstoff, - - mit einem abnehmbaren Tragegurt, - - auf der Rückseite mit einem eingesetzten Reißverschlussfach, - - mit einem Hauptfach: - - - mit einem dreiseitig umlaufenden Reißverschluss; aufklappbar, - - - gefüttert und mit drei großen sowie zwei kleinen, offenen Einsteckfächern ausgestattet, - - - in der Mitte mit zwei Druckknopfhälften (zur Befestigung des Reißverschlussbeutels), - - - in den Abmessungen: ca. 25 cm (Breite) x 18 cm (Höhe) x 6,5 cm (Breite), - - - zur Aufnahme von Wickelutensilien bestimmt (keine Handtasche), - Reißverschlussbeutel (ähnliches Behältnis): - - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - - - am unteren Rand mit einer angenähten Lasche mit einer Außenseite aus Kunststofffolien; mit zwei Druckknopfhälften (zur Befestigung in der Umhängetasche), - - auf einer Seite mit zwei offenen Einsteckfächern, - - mit einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss, - - in den Abmessungen: ca. 24 cm (Breite) x 13 cm (Höhe), - - ohne Hinweise auf Handarbeit, - Wickelauflage (den Bettausstattungen ähnliche Ware): - - an einer Seite aus Spinnstoffgeweben und der anderen Seite (Liegefläche) aus Kunststofffolien, - - mit einer dünnen Zwischenlage (Polsterung) aus Schaumkunststoff, - - in den Abmessungen: ca. 65 cm x 33 cm, - die ähnlichen Behältnisse herrschen gegenüber der Wickelauflage im Hinblick auf die Menge und insbesondere die Umhängetasche im Hinblick auf die Verwendung vor; innerhalb der Position 4202 bestimmt die Umhängetasche im Hinblick auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außen- seite aus Kunststofffolien, anderes als in den Unterpositionen 4202 9211 bis 4202 9215 genannte"