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Nach den Antragsangaben handelt es sich um lediglich blanchierte, ungesalzene, gefrorene Sojabohnen in der Schote, so genannte Edamame. Die Sojabohnen sind in Beuteln mit einem Gewicht von 1 kg abgepackt und werden als Lebensmittel verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Sojabohnen, nicht zur Aussaat.
Nach den Antragsangaben handelt es sich um lediglich blanchierte, schockgefrostete Sojabohnen ohne Schote. Die Sojabohnen sind in Beuteln in verschiedenen Abpackungsmengen (500 g / 1 kg / 10 kg) verpackt und werden als Lebensmittel verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Sojabohnen, nicht zur Aussaat.
Beigefarbene, grob gebrochene, zur Entbitterung erwärmte und gekochte, getrocknete Sojabohnen mit arteigenem, nicht bitterem Geruch und Geschmack; in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze, trockene hellbraun-goldgelbe, flach-ovale Samen von der Flachspflanze (Gemeiner Lein, Linum usitatissimum). Die Leinsamen wurden lediglich getrocknet. Eine weitergehende, über die Position 1204 hinausgehende Be- oder Verarbeitung haben die Samen nicht erfahren. Die Samen sind nicht zur Aussaat bestimmt. Die Ware wird in Gebinden mit einem Inhalt von 25 kg oder 1000 Kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Leinsamen, nicht zur Aussaat".
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze, getrocknete, braune Samen von Pflanzen der Art Linum usitatissimum L (Flachspflanze / gemeiner Lein), die nicht zur Aussaat bestimmt sind. Die Leinsamen haben keine weitergehende, über die im Kapitel 12 zugelassene Be- oder Verarbeitung erfahren. Die Ware ist nach den ergänzenden Angaben in 25 kg Säcken, in 1.000 kg Säcken sowie 750 kg Papiersäcken verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Leinsamen, nicht zur Aussaat".