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1 Ergebnisse für "1207919000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

120791900080andere6%
DEBTI9331/26-11207919000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um reife, getrocknete Samen von Pflanzen der Art Papaver somniferum (Mohnsamen; Blaumohn; Papaver somniferum ssp. setigerum) ohne weitere Zusätze. Die verpackten Mohnsamen sind für den menschlichen Verzehr und nicht zur Aussaat bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Ölsamen als in den Positionen 1201 bis 1206 genannt, Mohnsamen, nicht zur Aussaat".

DEBTI19494/23-11207919000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um reife, getrocknete Samen von Pflanzen der Art Papaver somniferum (Mohnsamen, Blaumohn) ohne weitere Zusätze. Die Mohnsamen sind zur Verwendung als Lebensmittel und nicht zur Aussaat bestimmt. Sie sind in Papiersäcken (Inhalt 25 kg) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Ölsamen als in den Positionen 1201 bis 1206 genannt, Mohnsamen, nicht zur Aussaat".

ATBTI202100151-DEC1207919000

Andere Ölsamen und zwar Mohnsamen, nicht zur Aussaat, in Form von trockenen, kleinen, dick nierenförmigen Samen mit weißlicher, netzförmiger Oberfläche; aufgemacht in einem buntbedruckten Verbundfoliensäckchen zu 100 g.

DEBTI4692/26-112019000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um blanchierte, gefrorene Sojabohnen (Edamame) in der Schote (Schale) der Art Glycine max ohne weitere Zutaten. Die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmten Sojabohnen haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Wärmebehandlung erfahren. Die Sojabohnen sind in bedruckten Beuteln mit einem Nettogewicht von 500 g verpackt. Pro Verkaufskarton sind 12 Beutel enthalten: sechs Beutel mit Schale und sechs Beutel ohne Schale & gesalzen (s. DEBTI-4692/26-2). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Sojabohnen, nicht zur Aussaat".

DEBTI47727/25-11201900000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um blanchierte, tiefgefrorene Sojabohnen in der Schote (Schale) der Art Glycine max ohne weitere Zutaten. Die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmten Sojabohnen haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Wärmebehandlung erfahren. Die Sojabohnenschoten sind in bedruckten Beuteln mit einem Nettogewicht von 500 g verpackt. Eine Ware der Position 2008 liegt nicht vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Sojabohnen, nicht zur Aussaat".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI