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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI12356/26-112089000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um ein Pulver aus getrockneten Samen des Meerrettichbaumes (Moringa oleifera). Samen des Meerrettichbaumes dienen aufgrund des hohen Anteils an fetten Ölen der Ölgewinnung. Die Ware ist in Gebinden mit einem Inhalt von 25 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Mehl von Ölsamen, hier Samen des Meerrettichbaumes (Moringa oleifera)".

DEBTI48468/23-112089000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um gemahlenes Pulver von Selleriesamen (Apium graveolens L.). Die Samen werden einer Hitzebehandlung (kurzzeitige Dampfbehandlung) unterzogen, die lediglich der Keimreduzierung dient. Das Pulver ist in einem Mehrfachpapiersack mit Poly-Inliner (Inhalt 25 kg) aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Mehl von Ölsamen".

DEBTI4692/26-112019000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um blanchierte, gefrorene Sojabohnen (Edamame) in der Schote (Schale) der Art Glycine max ohne weitere Zutaten. Die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmten Sojabohnen haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Wärmebehandlung erfahren. Die Sojabohnen sind in bedruckten Beuteln mit einem Nettogewicht von 500 g verpackt. Pro Verkaufskarton sind 12 Beutel enthalten: sechs Beutel mit Schale und sechs Beutel ohne Schale & gesalzen (s. DEBTI-4692/26-2). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Sojabohnen, nicht zur Aussaat".

DEBTI47727/25-11201900000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um blanchierte, tiefgefrorene Sojabohnen in der Schote (Schale) der Art Glycine max ohne weitere Zutaten. Die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmten Sojabohnen haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Wärmebehandlung erfahren. Die Sojabohnenschoten sind in bedruckten Beuteln mit einem Nettogewicht von 500 g verpackt. Eine Ware der Position 2008 liegt nicht vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Sojabohnen, nicht zur Aussaat".

DEBTI39194/25-11201900000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um blanchierte, gefrorene Sojabohnen (Edamame) ohne Schote (Schale) der Art Glycine max ohne weitere Zutaten. Die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmten Sojabohnen haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Wärmebehandlung erfahren. Die Sojabohnen sind in bedruckten Beuteln mit einem Nettogewicht von 400 g verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Sojabohnen, nicht zur Aussaat".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI