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1 Ergebnisse für "1208900090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

120890009080anderes6%
DEBTI15435/26-11404900090

Nach den Antragsangaben sowie einer vorliegenden Produktabbildung handelt es sich um ein pflanzliches Erzeugnis aus getrocknetem, bräunlichem Material aus der Kokosnusshülle. Die mit kurzen, haarähnlichen Faserabschnitten (keine textilen Fasern) durchzogene Ware ist zu kleinen, zylindrischen Tabletten mit einem Durchmesser von ca. 3,5 cm gepresst. Derartige Erzeugnisse quellen bei der Zugabe von Wasser auf und dienen als Anzuchterde für Saatgut und Stecklinge. Je 16 bzw. 40 Quelltabletten sind in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um „Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als Baumwoll-Linters und Betelblätter (Piper betle L.)“.

DEBTI12356/26-112089000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um ein Pulver aus getrockneten Samen des Meerrettichbaumes (Moringa oleifera). Samen des Meerrettichbaumes dienen aufgrund des hohen Anteils an fetten Ölen der Ölgewinnung. Die Ware ist in Gebinden mit einem Inhalt von 25 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Mehl von Ölsamen, hier Samen des Meerrettichbaumes (Moringa oleifera)".

DEBTI47727/25-11201900000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um blanchierte, tiefgefrorene Sojabohnen in der Schote (Schale) der Art Glycine max ohne weitere Zutaten. Die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmten Sojabohnen haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Wärmebehandlung erfahren. Die Sojabohnenschoten sind in bedruckten Beuteln mit einem Nettogewicht von 500 g verpackt. Eine Ware der Position 2008 liegt nicht vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Sojabohnen, nicht zur Aussaat".

DEBTI39194/25-11201900000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um blanchierte, gefrorene Sojabohnen (Edamame) ohne Schote (Schale) der Art Glycine max ohne weitere Zutaten. Die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmten Sojabohnen haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Wärmebehandlung erfahren. Die Sojabohnen sind in bedruckten Beuteln mit einem Nettogewicht von 400 g verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Sojabohnen, nicht zur Aussaat".

DEBTI38081/25-11404900090

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein pflanzliches Erzeugnis aus getrocknetem, bräunlichem Material aus der Kokosnusshülle, das mit kurzen, haarähnlichen Fasern (keine textilen Fasern) durchzogen ist und keine weiteren Zusätze enthält. Zolltarifrechtlich handelt es sich um „Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als Baumwoll-Linters und Betelblätter (Piper betle L.)“.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI