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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI30895/25-112099180

Nach den Antragsangaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei der Ware um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf. Die Warenzusammenstellung besteht aus: - drei Tontöpfen mit einem Loch im Boden (Durchmesser 8 cm, Höhe 7 cm), - drei in kleinen Beuteln verpackte Samenportionen mit Samen von Gemüse (Petersilie und Schnittlauch) und Basilikum, - drei Substrattabletten mit einem Durchmesser von 50 mm und - drei Stecketiketten aus Holz. Das Kräuter-Anzucht-Set ist von einer bunt bedruckten Pappverpackung umschlossen. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird im Hinblick auf die Verwendung (Anzucht von Pflanzen) durch die Samen zur Aussaat bestimmt. Bei den verschiedenen Samen der Position 1209 bestimmen die Samen der Unterposition (KN) 1209 9180 (Samen von Gemüse) gegenüber den Samen der Unterposition (KN) 1209 9999 (andere als Samen von Gemüse) aufgrund des Umfangs den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Samen zur Aussaat, andere als in den Unterpositionen (KN) 1209 1000 bis 1209 9130 genannt".

DEBTI37843/24-112099180

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei der als "Sämlinge" bezeichneten Ware um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf. Die Warenzusammenstellung besteht aus etwa 4 x 4 x 4 cm großen Erdwürfeln, die jeweils ein Saatgutkorn enthalten. Bei dem Saatgut handelt es sich um Samen von verschiedenen Salaten (Batavia grün, Eichblatt grün, Eissalat, Kopfsalat grün, Kopfsalat rot, Lollo Rossa und Salanova) der Art Lactuca sativa.  Jeweils 150 Erdwürfel befinden sich in einer Kiste und sind mit Sand abgestreut. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird im Hinblick auf die Verwendung (Anzucht von Pflanzen) durch die Samen zur Aussaat bestimmt. Die verschiedenen Salate der Art Lactuca sativa werden als Gemüse vom Kapitel 7 erfasst. Gemüsepflanzen der Position liegen 0602 liegen nicht vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Samen von Gemüse, zur Aussaat, andere als Samen von Roten Rüben.

DEBTI1768/22-11209918010

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Samen des Kerbels, die zur Aussaat bestimmt sind. Die Samen werden sowohl in Kleinverpackungen als auch in Großgebinden eingeführt. Kerbel (Küchenkraut) gilt als Gemüse des Kapitel 7, so dass zolltarifrechtlich Samen von Gemüsen vorliegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Samen zur Aussaat, andere als in den Unterpositionen 1209 1000 bis 1209 9130 genannt.

DEBTI51918/18-11209918010

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Samen vom Porree (Lauch), die zur Aussaat bestimmt sind. Nach den ergänzenden Angaben werden die Samen sowohl in Kleinverpackungen als auch in Großgebinden eingeführt. Beim Porree (Allium-Art) handelt es sich um ein Gemüse des Kapitel 7, so dass zolltarifrechtlich Samen von Gemüsen -andere als Rote Rüben Samen- vorliegen. Die Bestimmungen der Richtlinien über den Verkehr mit Saatgut und Pflanzen sind zu beachten.

DEBTI51919/18-11209918010

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Samen von Okra (Hibiscus esculentus / Abelmoschus esculentus), die zur Aussaat bestimmt sind. Nach den ergänzenden Angaben werden die Samen sowohl in Kleinverpackungen als auch in Großgebinden eingeführt. Bei Okra handelt es sich um ein Gemüse des Kapitel 7, so dass zolltarifrechtlich Samen von Gemüsen -andere als Rote Rüben Samen- vorliegen. Die Bestimmungen der Richtlinien über den Verkehr mit Saatgut und Pflanzen sind zu beachten.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI