1 Ergebnisse für "1210100090"
Antragsangaben: Feines weißes Mehl, arteigener Geschmack und Geruch; Staubmehl gibt dem Brot und Kleingebäck ein gutes Aussehen, eine bessere Rösche und einen schönen Ausbund. Zutaten: Weizen-, Roggenmehl und Kartoffelstärke. Stärkegehalt i. Tr. (gemäß Angaben): mehr als 45 %. Aschegehalt i. Tr. (gemäß Angaben): 2,5 % oder weniger. Siebdurchgang / Maschenweite 315 µm (gemäß Angaben): 80 % oder mehr. Anteil an Mengkornmehl (Weizen / Roggen)(gemäß Angaben): mehr als 70 %. Die Ware weist nach den angegebenen Beschaffenheitsmerkmalen (z.B. Proteingehalt) den Charakter von Mehl auf. Das Staubmehl ist damit unter Anwendung der AV 3b) als Mehl von Mengkorn in die Codenummer 1101 0090 der KN einzureihen. Mehl von Mengkorn.
Nach den Antragsangaben handelt es sich um gepresste Reis-Hülsen (sogenannte Rice husks), ohne zusätzliche Bindemittel, in Form von Pellets oder Briketts. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Spreu von Getreide, gepresst, in Form von Pellets, andere als Stroh, hier Reis-Hülsen.
Nach den Antragsangaben handelt es sich um lediglich blanchierte, ungesalzene, gefrorene Sojabohnen in der Schote, so genannte Edamame. Die Sojabohnen sind in Beuteln mit einem Gewicht von 1 kg abgepackt und werden als Lebensmittel verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Sojabohnen, nicht zur Aussaat.
Nach den Antragsangaben handelt es sich um lediglich blanchierte, schockgefrostete Sojabohnen ohne Schote. Die Sojabohnen sind in Beuteln in verschiedenen Abpackungsmengen (500 g / 1 kg / 10 kg) verpackt und werden als Lebensmittel verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Sojabohnen, nicht zur Aussaat.
Beigefarbene, grob gebrochene, zur Entbitterung erwärmte und gekochte, getrocknete Sojabohnen mit arteigenem, nicht bitterem Geruch und Geschmack; in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg.