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1 Ergebnisse für "1211908690"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

121190869080andere6%
DEBTI26597/26-11211908690

Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete Cannabisblüten ohne weitere Zusätze. Als Cannabisblüten werden die blühenden Triebspitzen von weiblichen Pflanzen der Art Cannabis sativa L. bezeichnet. Nach den Angaben in der Fachliteratur werden Cannabisblüten hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet. Die Ware wird in größeren Gebinden (250 g bis 1000 g) in luftdichten Beuteln verpackt und ist dazu bestimmt, an Apotheken abgegeben zu werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Getrocknete Pflanzenteile der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendeten Art, andere als in den Unterpositionen (KN) 1211 2000 bis 1211 9030, andere als in den Unterpositionen (TARIC) 1211 9086 10 bis 1211 9086 60 genannt".

DEBTI49204/25-11211908690

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete und zerkleinerte Pflanzenteile des Rooibos-Strauchs (Rotbusch; Aspalathus linearis), die zur Zubereitung von Aufgussgetränken verwendet werden. Die Pflanzenteile sind in 20 handelsüblichen Teebeuteln abgepackt und in einer bedruckten Faltschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Teile der Rooibos-Pflanze werden zolltarifrechtlich hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet. Der Genuss von Rotbusch als Kräutertee oder auch als Erfrischungsgetränk ist vergleichbar mit Erzeugnissen die als Haustee (im Sinne von Tee-Ersatz) verwendet werden. Die mögliche Verwendung im Einzelfall zu anderen Zwecken (z.B. zur Herstellung von Medizinal-Tee) steht der Einreihung nicht entgegen.  Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzenteile der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendeten Art, Haustee".

DEBTI38636/25-11211908690

Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um getrocknete, zerkleinerte Wurzelstöcke vom Löwenzahn (Löwenzahnwurzel; Taraxacum officinale) ohne weitere Zusätze. Die Löwenzahnwurzel wird nach den Angaben in der Fachliteratur hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet. Eine Verwendung im Futtermittelbereich steht der Einreihung nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzenteile der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendeten Art, andere als in den Unterpositionen (TARIC) 1211 2000 00 bis 1211 9086 60 genannt".

DEBTI33410/25-11211908690

Nach den Antragsangaben sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um getrocknete Blütenstände mit Knospen der Katzenminze (Nepeta cataria) am Stängel.  Diese sind zusammengelegt in einer Pappschachtel und zusätzlich in Folie für die Abgabe zum Einzelverkauf aufgemacht (Inhaltsangabe: 10 g). Nach Angaben in der Fachliteratur dient Katzenminze der Art Nepeta cataria hauptsächlich zur Gewinnung von ätherischen Ölen, welche in der Parfümerieindustrie und in der Kosmetik verwendet werden. Eine mögliche anderweitige Verwendung steht der Einreihung nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzenteile der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln verwendeten Art, getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert, andere als in  TARIC-Codes 1211 2000 00 bis 1211 9086 60 genannt".

DEBTI39143/25-11211908690

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um getrocknetes, geschnittenes Kraut von Pflanzen der Art Echinacea purpurea (Purpursonnenhut) ohne weitere Zusätze. Purpursonnenhutkraut wird nach den Angaben in der Fachliteratur hauptsächlich zu Zwecken der Medizin und nicht als Haustee (im Sinne von Tee-Ersatz) verwendet. Das Erzeugnis ist zur Verwendung als Futter für Heimtiere bestimmt. Eine derartige Verwendung steht der Einreihung nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzenteile der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendeten Art, andere als in den Unterpositionen (TARIC) 1211 2000 00 bis 1211 9086 60 genannt".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI