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1 Ergebnisse für "1501900000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

150190000080anderes6%
DEBTI14671/26-11401900000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um ca. 100 cm lange pflanzliche Streifen aus Raffia (Raffiabast), die in unterschiedlichen Farben eingefärbt und zu einem Bündel zusammengelegt sind. Die Bastfasern sind nicht für die Spinnerei vorbereitet. Derartige Bastfasern werden hauptsächlich zum Flechten verschiedener Waren, zum Basteln oder als Bindemittel (z.B. im Gartenbau) verwendet. Die Baststreifen sind als 50g/Bund oder 10g/Bund mit einer Banderole für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, andere als Bambus, Peddig und Stuhlrohr".

DEBTI47727/25-11201900000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um blanchierte, tiefgefrorene Sojabohnen in der Schote (Schale) der Art Glycine max ohne weitere Zutaten. Die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmten Sojabohnen haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Wärmebehandlung erfahren. Die Sojabohnenschoten sind in bedruckten Beuteln mit einem Nettogewicht von 500 g verpackt. Eine Ware der Position 2008 liegt nicht vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Sojabohnen, nicht zur Aussaat".

DEBTI50037/25-11401900000

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um sog. Stroh-Flaschen-Trinkhalme, die in einem Karton (Inhalt 100 Stück) mit klarsichtigem Stülpdeckel aufgemacht sind. Die Trinkhalme bestehen jeweils aus einem auf Länge geschnitten (25 cm), Halm aus natürlichem Stroh, der  augenscheinlich gereinigt wurde (somit weiter bearbeitet als in Position 1213 zugelassen). Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, gereinigtes Getreidestroh" eingereiht.

DEBTI39194/25-11201900000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um blanchierte, gefrorene Sojabohnen (Edamame) ohne Schote (Schale) der Art Glycine max ohne weitere Zutaten. Die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmten Sojabohnen haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Wärmebehandlung erfahren. Die Sojabohnen sind in bedruckten Beuteln mit einem Nettogewicht von 400 g verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Sojabohnen, nicht zur Aussaat".

DEBTI43891/25-11401900000

Nach den Antragsangaben handelt es sich bei den sog. "Stroh Getränkehalmen" um beigefarbene Abschnitte von Getreidestroh mit einem Durchmesser von ca. 0,3 - 0,4 cm.  Die Abschnitte sind gereinigt und auf eine Länge von 15 cm bzw. 20 cm zugeschnitten, somit weiter bearbeitet als in Position 1213 zugelassen. Die zur Verwendung als Trinkhalme bestimmten Waren sind zu jeweils 100 Stück in einem Pappkarton mit Kunststoffdeckel verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, gereinigtes Getreidestroh" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI