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1 Ergebnisse für "1504109900"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

150410990080andere6%
DEHH/968/06-11504109900

Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Squalen vom Lebertran des Hundshais. Der Gehalt an Squalen beträgt ca. 99,9 %. Verwendung: Nahrungsergänzungsmittel. Handelsübliche Maßeinheit: Siehe Warenprobe. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Verpackung: Hellblaue Pappfaltschachtel mit klarsichtiger Kunststoffflasche mit Metallschraubverschluss und Beipackbroschüre. Kennzeichnung der Pappfaltschachtel (Auszug): "KEY NATURE Natural SQUALENE 500 mg pro Kapsel 100 Kaps" Kennzeichnung der Kunststoffflasche (Auszug): "KEY NATURE Natural SQUALENE 500 mg pro Kapsel 100 Kapseln Zutaten pro Kapsel 500 mg reines Squalene der Reinheitsgrad beträgt ca. 99,9 %." Warenbeschreibung: Ovale, hellgelbe Weichgelatinekapseln (Länge ca. 1,7 cm; Dicke ca. 1 cm; Gewicht ca. 0,8 g), gefüllt mit einer klaren, farblosen, öligen Flüssigkeit; Geruch: würzig; Geschmack: würzig-bitter. Nach den Angaben des Antragstellers liegt Squalen, der Hauptbestandteil von Haifischleberöl, vor. Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert: Leberöle sowie deren Fraktionen, von Fischen: andere als mit einem Gehalt an Vitamin A von 2 500 internationalen Einheiten je Gramm oder weniger: andere als von Heilbutten.

DEK/1400/05-11704109900

Zuckerware; Kaugummi Bei der Ware handelt es sich um farblose Kaugummitafeln mit Profil (etwa 4 cm x 2 cm x 0,5 cm groß), einzeln eingewickelt mit je einem Aufkleber in bunt bedrucktes Papier. Laut Angaben des Antragstellers enthält die Ware mehr als 60 GHT Saccharose. Das Erzeugnis ist neben einem zerlegten Spielzeug sowie einem separaten Aufkleber Bestandteil einer mehrteiligen Ware.

AT2004/0003021704109900

annähernd eiförmige, oberflächlich rote, innen weiße, mit einer rosaroten, sirupösen Flüssigkeit gefüllte, nicht alkoholhaltige Zuckerware (Kaugummi) ohne Kakaogehalt mit intensiv süßem und zugleich fruchtartigem Geschmack; im Wesentlichen bestehend aus Zucker (Saccharose, Glucosesirup), Kaumasse, Glycerin, Maisstärke, Farb- und Aromastoffen, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von mehr als 60 GHT; aufgemacht in einem bedruckten Siegelrandbeutel zu 10 einzeln in bedruckter Kunststofffolie eingeschweißten Kaugummistücken.

AT2004/0001361704109900

Warenzusammenstellung aufgemacht für den Einzelverkauf (Klarsichtbeutel) bestehend aus: - einem Kaugummi (ca. 5,0 cm x 4,2 cm x 0,5 cm), annähernd quaderförmig, nicht in Streifenform, rosafarben, nicht alkoholhaltig, mit aromatischem Geruch und ebensolchem zugleich süßem Geschmack, im Wesentlichen bestehend aus Zucker (Saccharose, Glucosesirup), Kaumasse und Aromen, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von mehr als 60 GHT sowie - einem Spielzeug: ca. 13,3 cm x 6,5 cm großer und 1,8 cm hoher, als grünes Fußballfeld stilisierter Kunststoffflipper mit beigefügtem, weißem Kunststoffball; die jeweils 2 in jeder Spielfeldhälfte, ca. auf Höhe der Torstangen angebrachten Flipperarme werden durch jeweils 2, außen an beiden Seiten des Spielfeldes angebrachten und mit den Flipperarmen drehbar verbundenen Hebeln bewegt; mittels an der Unterseite des Spielfeldes angebrachter Gummiringe erhalten die Hebel Elastizität (VZTA 2004/000245). Es handelt sich nicht um eine Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3b für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI4083/25-11704109000

Zuckerware; Kaugummi Bei der Ware handelt es sich um Kaugummi in Form von dragierten Pastillen, die zu je 15 g in Aluminiumfolienbeuteln zu je vier Stück in einem weiteren Aluminiumfolienbeutel verpackt gehandelt werden. Die Kaugummis haben einen Durchmesser von ca. 1 cm und sind in verschiedenen Farben eingefärbt. Der äußere Aluminiumfolienbeutel ist bedruckt mit dem Marken- und Produktnamen, der Nährwerttabelle, dem Nettogewicht und der Zutatenliste.  Aus den hier durchgeführten Untersuchungen wurde folgendes für die Einreihung relevante Ergebnis ermittelt: Saccharose/Isoglucose/Invertzucker: mehr als 60 GHT. Die Ware ist als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), Kaugummi, auch mit Zucker überzogen, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 60 GHT oder mehr, in den TARIC-Code 1704 1090 00 einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI