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1 Ergebnisse für "1510900000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

151090000080andere6%
DEBTI14671/26-11401900000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um ca. 100 cm lange pflanzliche Streifen aus Raffia (Raffiabast), die in unterschiedlichen Farben eingefärbt und zu einem Bündel zusammengelegt sind. Die Bastfasern sind nicht für die Spinnerei vorbereitet. Derartige Bastfasern werden hauptsächlich zum Flechten verschiedener Waren, zum Basteln oder als Bindemittel (z.B. im Gartenbau) verwendet. Die Baststreifen sind als 50g/Bund oder 10g/Bund mit einer Banderole für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, andere als Bambus, Peddig und Stuhlrohr".

DEBTI1062/26-11515904000

Angaben des Antragstellers: Öl, das durch Kaltpressen der Samen des Marulabaumes (Sclerocarya birrea) gewonnen wird. Das Öl hat eine dunkelgelbe Farbe und einen nur schwachen Geruch. Das Öl dient als Rohstoff zur Herstellung von kosmetischen Produkten (z.B. Cremes). Eine Verwendung als Lebensmittel ist nicht bekannt. Übliche Gebindegrößen: 1-Liter-Flaschen, 5-l-, 10-l-, 20-l- Kanister oder 200-l-Fass Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Gemäß Abbildung handelt es sich um eine klare, gelblich-braune Flüssigkeit. Befund: Andere pflanzliche oder mikrobielle Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert: andere: andere Fette und Öle sowie deren Fraktionen: rohe Fette und Öle: zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln

DEBTI47727/25-11201900000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um blanchierte, tiefgefrorene Sojabohnen in der Schote (Schale) der Art Glycine max ohne weitere Zutaten. Die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmten Sojabohnen haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Wärmebehandlung erfahren. Die Sojabohnenschoten sind in bedruckten Beuteln mit einem Nettogewicht von 500 g verpackt. Eine Ware der Position 2008 liegt nicht vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Sojabohnen, nicht zur Aussaat".

DEBTI50037/25-11401900000

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um sog. Stroh-Flaschen-Trinkhalme, die in einem Karton (Inhalt 100 Stück) mit klarsichtigem Stülpdeckel aufgemacht sind. Die Trinkhalme bestehen jeweils aus einem auf Länge geschnitten (25 cm), Halm aus natürlichem Stroh, der  augenscheinlich gereinigt wurde (somit weiter bearbeitet als in Position 1213 zugelassen). Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, gereinigtes Getreidestroh" eingereiht.

DEBTI39194/25-11201900000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um blanchierte, gefrorene Sojabohnen (Edamame) ohne Schote (Schale) der Art Glycine max ohne weitere Zutaten. Die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmten Sojabohnen haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Wärmebehandlung erfahren. Die Sojabohnen sind in bedruckten Beuteln mit einem Nettogewicht von 400 g verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Sojabohnen, nicht zur Aussaat".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI