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38 Ergebnisse für "1602"

Nomenklatur-Codes

020230108130zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 10, 1602 50 31 bzw. 1602 50 95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45 und mindestens 20 GHT mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 GHT des Gesamtnettogewichts ausmachen; die Erzeugnisse sind einer Hitzebehandlung zu unterziehen, die ausreicht, um das Eiweiß im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren, so dass dieses, wenn es an der dicksten Stelle durchgeschnitten wird, an der Schnittstelle keine Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweist (A-Erzeugnisse)9%020230907080zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 10, 1602 50 31 bzw. 1602 50 95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45 und mindestens 20 GHT mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 GHT des Gesamtnettogewichts ausmachen; die Erzeugnisse sind einer Hitzebehandlung zu unterziehen, die ausreicht, um das Eiweiß im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren, so dass dieses, wenn es an der dicksten Stelle durchgeschnitten wird, an der Schnittstelle keine Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweist (A-Erzeugnisse)9%020230904140zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 10, 1602 50 31 bzw. 1602 50 95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45 und mindestens 20 GHT mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 GHT des Gesamtnettogewichts ausmachen; die Erzeugnisse sind einer Hitzebehandlung zu unterziehen, die ausreicht, um das Eiweiß im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren, so dass dieses, wenn es an der dicksten Stelle durchgeschnitten wird, an der Schnittstelle keine Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweist (A-Erzeugnisse)9%020220308130zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 10, 1602 50 31 bzw. 1602 50 95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45 und mindestens 20 GHT mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 GHT des Gesamtnettogewichts ausmachen; die Erzeugnisse sind einer Hitzebehandlung zu unterziehen, die ausreicht, um das Eiweiß im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren, so dass dieses, wenn es an der dicksten Stelle durchgeschnitten wird, an der Schnittstelle keine Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweist (A-Erzeugnisse)9%020629913340zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 10, 1602 50 31 bzw. 1602 50 95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45 und mindestens 20 GHT mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 GHT des Gesamtnettogewichts ausmachen; die Erzeugnisse sind einer Hitzebehandlung zu unterziehen, die ausreicht, um das Eiweiß im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren, so dass dieses, wenn es an der dicksten Stelle durchgeschnitten wird, an der Schnittstelle keine Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweist (A-Erzeugnisse)9%020230508130zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 10, 1602 50 31 bzw. 1602 50 95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45 und mindestens 20 GHT mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 GHT des Gesamtnettogewichts ausmachen; die Erzeugnisse sind einer Hitzebehandlung zu unterziehen, die ausreicht, um das Eiweiß im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren, so dass dieses, wenn es an der dicksten Stelle durchgeschnitten wird, an der Schnittstelle keine Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweist (A-Erzeugnisse)9%020629915130zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 10, 1602 50 31 bzw. 1602 50 95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45 und mindestens 20 GHT mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 GHT des Gesamtnettogewichts ausmachen; die Erzeugnisse sind einer Hitzebehandlung zu unterziehen, die ausreicht, um das Eiweiß im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren, so dass dieses, wenn es an der dicksten Stelle durchgeschnitten wird, an der Schnittstelle keine Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweist (A-Erzeugnisse)9%020230904310zur Herstellung anderer Erzeugnisse, ausgenommen Erzeugnisse der Unterpositionen ex 0210 20, 0210 99 51, 0210 99 90, 1602 50 10 und 1602 90 61 (B-Erzeugnisse)9%020230508310zur Herstellung anderer Erzeugnisse, ausgenommen Erzeugnisse der Unterpositionen ex 0210 20, 0210 99 51, 0210 99 90, 1602 50 10 und 1602 90 61 (B-Erzeugnisse)9%020230907580zur Herstellung anderer Erzeugnisse, ausgenommen Erzeugnisse der Unterpositionen ex 0210 20, 0210 99 51, 0210 99 90, 1602 50 10 und 1602 90 61 (B-Erzeugnisse)9%020629916110zur Herstellung anderer Erzeugnisse, ausgenommen Erzeugnisse der Unterpositionen ex 0210 20, 0210 99 51, 0210 99 90, 1602 50 10 und 1602 90 61 (B-Erzeugnisse)9%020230108310zur Herstellung anderer Erzeugnisse, ausgenommen Erzeugnisse der Unterpositionen ex 0210 20, 0210 99 51, 0210 99 90, 1602 50 10 und 1602 90 61 (B-Erzeugnisse)9%020629913710zur Herstellung anderer Erzeugnisse, ausgenommen Erzeugnisse der Unterpositionen ex 0210 20, 0210 99 51, 0210 99 90, 1602 50 10 und 1602 90 61 (B-Erzeugnisse)9%020220308310zur Herstellung anderer Erzeugnisse, ausgenommen Erzeugnisse der Unterpositionen ex 0210 20, 0210 99 51, 0210 99 90, 1602 50 10 und 1602 90 61 (B-Erzeugnisse)9%020230904180von Bisons8%020220308180von Bisons8%020220308280anderes8%020230108180von Bisons8%020230108280anderes8%020230508180von Bisons8%

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEM/1602/09-119059045

Amaranth Crossinis Chilli Rezepturangaben und eine Original-Warenprobe lagen vor. Originalbeutel; Beschriftung: "Amaranth Crossinis"; Nenninhalt 100 g Zutatenliste: Kartoffelmehl, Palmöl, Maissirup, Amaranth gepoppt und Amaranthmehl 10%, Weizenvollkornmehl, Palmkernfett, Wasser, Sonnenblumenöl, Tomatenpulver, Gewürze und Zusatzstoffe. Inhalt: Dreieckige, rotbraune, knusprige, ungesüßte Kekse (ca.6 cm x 4 cm x 4 cm) nach Art von Cräckern; Geschmack: fettig, salzig und scharf nach Chilli. Backware, Kekse und ähnliches Kleingebäck, nicht gesüßt

DEF/1602/09-14202990090

Schmuckschachtel, Serie Straight, - mit einer Außenseite aus ausgerüstetem Papier, - mit Abmessungen von ca. 22 x 22 x 4,5 cm, - mit einem abnehmbaren Deckel, - mit einem zur Aufnahme von Schmuckwaren (Colliers) besonders geformten Inneneinsatz aus Spinnstoffen mit Abdeckung, - eingesteckt in eine handelsübliche Umschließung (Schiebehülle aus Karton), - alle Angaben nach den Antragsangaben, ein Warenmuster der Serie Straight mit anderer Artikelnummer lag vor.

DEHH/1602/08-11209991000

Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, so genannte Dosenblume, bestehend aus - einer bunt bedruckten Blechdose (Höhe 90 mm / Durchmesser 65 mm) mit einem Deckel mit Lasche (Einwegverschluss) sowie einer trinkdosenähnlichen Einwegöffnung am Dosenboden - einem Kunststoffdeckel als Untersetzer, - verschiedenartigem, granuliertem Füllmaterial mit einem eingelegten runden Vlies und einem rechteckigen Stück Schaumkunststoff, - einer Pflanzanleitung und - Samen des Weihnachtssterns (Art Euphorbia pulcherrima), die sich direkt im Füllmaterial befinden, sowie zusätzlich in einem Beutel abgepackte Samen des Weihnachtssterns für eine zweite Bepflanzung der Dose. Nach der Pflanzanleitung wird die Dose nach dem Öffnen des Deckels mit Wasser befüllt und der Abfluss am Dosenboden geöffnet. Durch regelmäßiges Gießen und durch Lichteinfall sollen die Samen keimen und eine Pflanze wachsen. Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Samen des Weihnachtssterns den Charakter der Ware. Es handelt sich bei dem Weihnachtsstern um einen immergrünen Strauch mit verholztem Stamm (zolltariflich Forstsamen). Die Richtlinie über den Verkehr mit Saatgut ist zu beachten.

DEK/1602/08-17326909890

"S-Haken"; es handelt sich um durch Biegen aus einem verchromten Stahlblechband hergestellte, s-fömige Haken, zum Verbinden von Regalen oder Anbaueinheiten von sog. Wagensystemen (nicht Gegenstand der vZTA). Hierzu werden sie jeweils paarweise in die Gitterfachböden der zu verbindenden Elemente gesteckt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Stahl" zur Codenummer 7326 9098 90 0 des Elektronischen Zolltarifs.

DEB/1602/08-12202901099

Flüssiges Nahrungsergänzungsmittel. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Yobsalax; flüssiges Nahrungsergänzungsmittel; Zutaten: Wasser, Glycerin, Ziziphus jujuba-Extrakt; Verwendungszweck: zur Unterstützung der Darmfunktion. Zur genauen Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: farblose, klare, unmittelbar trinkbare Flüssigkeit, leicht süß, bitter und nach Kräutern schmeckend; Aufmachung: etikettierte, braune 30 ml-Kunststoffflasche mit Tropfpipette, verpackt in einer bedruckten Faltschachtel. Verpackungsaufdruck (auszugsweise): "Yobsalax; Directions: 8-16 drops daily, diluted in approx. 90 ml water". Saccharose/Invertzucker (lt. Angaben): nicht enthalten; Alkohol (lt. Angaben): nicht enthalten; Erzeugnisse/Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 (lt. Angaben): nicht enthalten. Es handelt sich bei der Ware um eine unmittelbar trinkbare, für den menschlichen Genuss bestimmte Flüssigkeit. Derartige Waren sind, auch wenn sie nur in geringen Mengen eingenommen werden sollen, als Getränk in das Kapitel 22 der KN einzureihen. Anderes nichtalkoholhaltiges Getränk, keine Erzeugnisse der Positionen 0401 bis 0404 und keine Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 enthaltend, keinen Zucker enthaltend (Saccharose oder Invertzucker), kein mit Wasser verdünnter oder kohlensäurehaltiger Frucht- oder Gemüsesaft.

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Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI