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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE1862/13-11604141845

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um einen sogenannten "Big Shaker Apfel-Thon" in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf. In einem Kunststoff-Portionsbecher mit Kunststoffdeckel befindet sich eine Mischung aus zerkleinerten Filetstücken (keine Loins) von Thunfischen der Art Thunnus albacares (Yellowfin) bei denen die Fischfleischstruktur im Wesentlichen erkennbar ist (= nicht fein zerkleinert) und rohen, gewaschenen, geschnittenen Salaten (Endivien, Zuckerhut und Frisée) sowie Äpfel- und Karottenstreifen. Im Deckel befindet sich ein Fläschchen mit einer Salatsauce (French-Dressing) und ein Einwegbesteck. Die Zusammenstellung dient der Zubereitung einer Mahlzeit. Der Fischanteil in der Salatmischung beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Die Thunfisch-Lebensmittelzubereitung bestimmt insbesondere in Bezug auf den Umfang, das Gewicht und die Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete Thunfische der Art Thunnus albacares (Yellowfin) in Stücken (nicht fein zerkleinert), andere als in den Unterpositionen (KN) 1604 1100 bis 1604 1416 genannt.

DE10021/10-11604141845

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, tiefgefrorene, an der Oberfläche gegrillte und vakuumverpackte Thunfischrückenfilets von Fischen der Art Katsuwonus pelamis (Echter Bonito). Bei dem Grillvorgang wird das gefrorene Filet mit einer Temperatur von minus 60 ºC für 20 Sekunden in einen Grill mit 200 ºC gegeben. Nach Herausnahme des Filets (Kerntemperatur beträgt noch minus 50 ºC) ist die Oberfläche angegrillt. Diese Hitzebehandlung stellt sich als eine über das Kapitel 03 hinausgehende Be-/Verarbeitung dar. Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete Fischfilets, jedoch nicht fein zerkleinert, von Fischen der Art Katsuwonus pelamis (Echter Bonito), andere als in den Unterpositionen 1604 1411 bis 1604 1416 genannt, nicht haltbar gemacht.

DE7923/10-11604141845

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei dem vorgelegten Fischprodukt um so genanntes "Katsuobushi". Dabei werden Fischfilets der Art Katsuwonus pelamis (Echter Bonito) gekocht, geräuchert, getrocknet und mit einem Pilz behandelt. Die Fischfilets sind in dünne Flocken geschnitten, wobei die Struktur des Fischfleisches erkennbar ist. Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete Fischstücke, jedoch nicht fein zerkleinert, von Fischen der Art Katsuwonus pelamis (Echter Bonito), andere als in den Unterpositionen 1604 1411 bis 1604 1416 genannt, nicht haltbar gemacht.

DE18146/14-11604141840

Aufmachung: Metalldose (Durchmesser ca. 8,5 cm, Höhe ca. 4,5 cm) mit französischer Aufschrift (auszugsweise in Übersetzung): Thunfisch natur, Zutaten: Thunfisch albacore, Wasser, Salz, Nettogewicht 200 g, Abtropfgewicht 140 g Inhalt: Rosa-beiges, gegartes Thunfischfleisch in Stücken, bei denen die Fischfleischstruktur im Wesentlichen erkennbar ist (= nicht fein zerkleinert). Das Fischfleisch befindet sich in einem wässrigen, salzigen Aufguss. Der Fischanteil an der Lebensmittelzubereitung beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Es liegen keine Filets genannt "Loins" im Sinne der Unterposition (KN) 1604 1416 vor. Nach Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei dem verwendeten Thunfisch um Gelbflossenthun der Art Thunnus albacares. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, zubereitet oder haltbar gemacht, in Stücken (jedoch nicht fein zerkleinert), Thunfische, nicht in Pflanzenöl, keine Filets genannt "Loins", Gelbflossenthun (Thunnus albacares), haltbar gemacht".

DE23166/13-11604141847

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um eine Lebensmittelzubereitung (Konserve). Das Erzeugnis besteht aus gegarten Fischstücken von Thunfischen der Art Katsuwonus pelamis, die mit Zwiebeln, Erbsen und einer gewürzten Sauce in einer handelsüblichen Metalldose (Durchmesser 85 mm, Höhe 45 mm / Nettogewicht 185 g) für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Der Fischanteil beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Zolltariflich handelt es sich um zubereitete Thunfische, ganz oder in Stücken (nicht fein zerkleinert) der Art Katsuwonus pelamis, in Dressing haltbar gemacht.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI