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Warenzusammenstellung, bestehend aus einem anderen Behältnis (ein den Schachteln für Schmuckwaren ähnliches Behältnis) und einer Broschüre, sog. Etui für ein Schreibgerät, Art.-Nr. S0113290, siehe Fotos, in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam in einem Karton verpackt), zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs, bestehend aus - einer den Schachteln für Schmuckwaren ähnlichen Ware, - - mit einer Außenseite aus beschichtetem Papier (geprägt), - - - die Beschichtung ist als eigene Lage mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar, - - auf einem formgebenden Korpus aus Kunststoff aufgebracht, - - mit den Abmessungen von ca. 17,4 x 6,8 x 3,6 cm, - - mit einem aufklappbaren Deckel mit Schnappverschluss, - - Inneneinsatz mit Spinnstoff gefüttert und zur Aufnahme von einem Stift (nicht Gegenstand der vZTA) hergerichtet, - einer kleinen Broschüre, - - mit einem Format von ca. 15 x 4,2 x 0,3 cm, - - mit einem Umfang von 50 Seiten, - die den Schachteln für Schmuckwaren ähnliche Ware bestimmt aufgrund ihres Umfangs und ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammen- stellung.
Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, sogenannte Dosenblume, bestehend aus - einer bunt bedruckten Blechdose (Höhe 90 mm / Durchmesser 65 mm) mit einem Deckel mit Lasche (Einwegverschluss) sowie einer trinkdosenähnlichen Einwegöffnung am Dosenboden - einem Kunststoffdeckel als Untersetzer, - verschiedenartigem, granuliertem Füllmaterial mit einem eingelegten runden Vlies und einem rechteckigen Stück Schaumkunststoff, - einer Pflanzanleitung und - Fenchelfrüchten der Art Foeniculum vulgare, die sich direkt im Füllmaterial befinden, sowie zusätzlich in einem Beutel abgepackte Fenchelfrüchte für eine zweite Bepflanzung der Dose. Nach der Pflanzanleitung wird die Dose nach dem Öffnen des Deckels mit Wasser befüllt und der Abfluss am Dosenboden geöffnet. Durch regelmäßiges Gießen und durch Lichteinfall sollen die Samen keimen und eine Pflanze wachsen. Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Fenchelfrüchte (zolltarifrechtlich Gewürz) den Charakter der Ware.
Vitamin B 12. Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um Vitamin B 12 (Cyanocobalamin). Die CAS-Nummer lautet 68-19-9. Die Reinheit beträgt mindestens 96%. Das Erzeugnis liegt als dunkelrotes, kristallines Pulver vor und wird als Futtermittelzusatz verwendet. Zolltariflich handelt es sich um Vitamin B 12 der Position 2936.
Erkennbares Teil für ein Kraftfahrzeug der Pos. 8701 bis 8705, nicht von den vorgenannten Unterpositionen erfasst, nicht zur industriellen Montage unter zollamtlicher Überwachung bestimmt, in Form eines so genannten ZSV - Halters für eine Schaltkupplung. Der Halter besteht aus einem Metallgehäuse mit Gleit- bzw. Führungselementen links und rechts und einem Magneten im Inneren. Der Halter wird als Verdrehsicherung und gleichzeitig als Positionsgeber für einen Sensor in einem Ausrückzylinder einer Kupplung verwendet.
Bildsplitter-Modul - aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung mit Anschlussplatte mit zwölf analogen Composite-Videoeingängen, einem DVI- und einem Genlock-Eingang, einem DVI- und einem seriellen Videoausgang, Audio-, GPI- und AUX-Ein- und -Ausgängen sowie Ethernet-Anschluss, - zum gleichzeitigen Darstellen der analogen Videosignale von bis zu zwölf Eingangskanälen als Videobilder, mit Hintergrundbild und grafischen Zusatzinformationen auf einem Monitor (nicht Gegenstand der Auskunft), - zur Verwendung in Fernsehsystemen und Videoüberwachungsanlagen nach Einbau in ein modulares System. "Elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen - Bildsplitter-Modul"