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1 Ergebnisse für "2009695110"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

200969511080zur Herstellung von Traubensaft und/oder von nicht in den Weinsektor fallenden Erzeugnissen wie nicht alkoholischen Getränken, Konfitüren und Saucen6%
DE5871/17-12009695110

Traubensaftkonzentrat. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Traubensaftkonzentrat; Brixwert: 64 - 66; Wert: mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht; Verwendung: zur Herstellung von Traubensaft. Untersuchungsergebnis der zur vZTA DE 21211/10-1 vorgelegten Warenprobe: Dunkelrote, nicht durchscheinende, viskose Flüssigkeit, nach Verdünnung auf Trinkstärke süß, einem milden Traubensaft entsprechend schmeckend. Traubensaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker, mit einem Brixwert von mehr als 30, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht, konzentriert, zur Herstellung von Traubensaft und/oder von nicht in den Weinsektor fallenden Erzeugnissen wie nicht alkoholischen Getränken, Konfitüren und Saucen.

DE15657/16-12009695110

Traubensaftkonzentrat, weiß. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Traubensaftkonzentrat, aufkonzentriert durch schonende thermische Behandlung im Vakuum, ohne Zusätze. Brixwert, refraktometrisch: 64-66; Wert: mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht; Verwendung: zur Herstellung von Fruchtsäften. Untersuchungsergebnis des zur vZTA DE B/2559/05-1 vorgelegten Warenmusters: Hellgelbe, leicht trübe, viskose Flüssigkeit; Geruch nach Trauben; Geschmack nach Verdünnung auf Trinkstärke: einem Traubensaft entsprechend. zugesetzter Zucker i.S. der ZAnm 5a) zu Kap 20: enthalten. Traubensaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker, mit einem Brixwert von mehr als 30, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht, konzentriert, zur Herstellung von Traubensaft und/oder von nicht in den Weinsektor fallenden Erzeugnissen wie nicht alkoholischen Getränken, Konfitüren und Saucen.

DE21211/10-12009695110

Traubensaftkonzentrat. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Traubensaftkonzentrat; Brixwert: 50,9 bis weniger als 67; Wert: mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht; Verwendung: zur Herstellung von Traubensaft. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Untersuchungsergebnis der vorgelegten Warenprobe: Dunkelrote, nicht durchscheinende, viskose Flüssigkeit, nach Verdünnung auf Trinkstärke süß, einem milden Traubensaft entsprechend schmeckend. Traubensaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker, mit einem Brixwert von mehr als 30, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht, konzentriert, zur Herstellung von Traubensaft und/oder von nicht in den Weinsektor fallenden Erzeugnissen wie nicht alkoholischen Getränken, Konfitüren und Saucen.

DEB/2559/05-12009695110

Traubensaftkonzentrat, weiß. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Traubensaftkonzentrat, aufkonzentriert durch schonende thermische Behandlung im Vakuum, ohne Zusätze, unter Beachtung der EU-Fruchtsaft-Richtlinie. Brixwert, refraktometrisch: 64-66; Wert: mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht; Verwendung: zur Herstellung von Fruchtsäften, unter zollamtlicher Überwachung. Untersuchungsergebnis: Hellgelbe, trübe, viskose Flüssigkeit; Geruch nach Trauben; Geschmack nach Verdünnung auf Trinkstärke: einem Traubensaft entsprechend. Gehalt an zugesetztem Zucker i.S. der ZAnm 5a) zu Kap 20: weniger als 50 GHT. Traubensaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker, mit einem Brixwert von mehr als 30, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht, konzentriert, zur Herstellung von Traubensaft und/oder von nicht in den Weinsektor fallenden Erzeugnissen wie nicht alkoholischen Getränken, Konfitüren und Saucen, unter zollamtlicher Überwachung.

AT2013/0006812009695190

Hellgelber, klarer, viskoser, traubenartig riechender und ebenso, sowie intensiv süß schmeckender, konzentrierter, nicht alkoholhaltiger, nicht gegorener, nicht gefrorener Traubensaft mit einem Brixwert von mehr als 30, jedoch nicht mehr als 67; mit einem Wert von mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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