DEBTI7123/24-124041200
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine elektronische Zigarette zum Einmalgebrauch, die in verschiedenen Geschmacksrichtungen erhältlich ist. Die E-Einwegzigarette besteht aus einem annähernd rechteckigen Gehäuse (ca. 8,5 x 4,5 x 2,5 cm), das an einer Schmalseite mit einem ausgearbeiteten Mundstück und im Inneren mit einem Tank, einer Verdampfereinheit sowie einer Lithium Ionen Batterie (aufladbar mittels eines integrierten USB-Anschlusses im Boden) versehen ist. Der Tank ist nach den ergänzenden Angaben mit einem nikotinhaltigen Liquid befüllt. Das einzeln in einer bedruckten Faltschachtel aufgemachte, farbig gestaltete Erzeugnis ist mit dem Markennamen, der Anzahl der sog. "Puffs" und der Geschmacksrichtung bedruckt.
Die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmte Ware wird entsorgt, wenn das Liquid aufgebraucht ist (nicht nachfüllbar).
Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Erzeugnisse, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind, Nikotin, aber keinen (rekonstituierten) Tabak enthaltend" eingereiht.