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1 Ergebnisse für "2404911000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

240491100080nikotinhaltige Erzeugnisse zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung6%
DEBTI4625/22-12404911000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei den als "Nicotin beta Fruitmint" bzw. "Nicotin beta mint" bezeichneten Erzeugnissen um Kaugummis zur Behandlung der Tabakabhängigkeit durch Linderung des Nikotinverlangens. Die Waren enthalten jeweils entweder 10 mg oder 20 mg Nikotinresinat entsprechend 2 mg bzw. 4 mg Nikotin. Die nikotinhaltigen Kaugummis sind in einer bedruckten Pappfaltschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Andere (als zur Inhalation bestimmte) nikotinhaltige Erzeugnisse, zur Nikotinaufnahme in den menschlichen Körper, zur oralen Anwendung, nikotinhaltige Erzeugnisse zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung".

DEBTI29575/22-12404191000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um sogenannte SHIAZO Steine, welche als Tabakersatz für die Verwendung in Shishas bestimmt sind. Die in 40 Geschmacksrichtungen erhältliche Ware besteht aus porösen Steinen von 5 bis 9 mm Körnung als Trägermaterial, die mit einer aromatisierten Flüssigkeit getränkt sind (ohne Nikotin). Diese Steine werden in einer Wasserpfeife verwendet, indem die Steine erhitzt und die Lösung zum Kochen gebracht wird. Der so erzeugte Dampf wird anschließend durch den Konsumenten inhaliert (Inhalation ohne Verbrennung). Die Shisha-Steine sind in einer etikettierten Dose mit Schraubdeckel für den Einzelverkauf verpackt. Derartige Waren sind zolltarifrechtlich als „Erzeugnis zur Inhalation ohne Verbrennung, keinen Tabak, rekonstituierten Tabak oder Nikotin enthaltend, Tabakersatzstoffe enthaltend“ einzureihen.

ATBTI2022000385-DEC2404919000

Anderes nikotinhaltiges Erzeugnis, dass zur Nikotinaufnahme in den menschlichen Körper bestimmt ist, in Form von Cellulose-Vliessäckchen (ca. 3,5 cm x 1,5 cm) gefüllt mit einem tabakfreien, weißen, feinen Pulver mit starkem aromatischen Geruch; das Produkt soll unter die Oberlippe (orale Anwendung) gelegt werden; aufgemacht in einer etikettierten Kunststoffdose zu 20 Säckchen.

DEBTI12481/25-12404199000

Nach den Antragsangaben sowie weiterer Angaben handelt es sich um verschiedene, hochkonzentrierte, aromatisierte Flüssigkeiten, die zur Herstellung von gebrauchsfertigen Liquids für eine elektronische Zigarette bestimmt sind (Longfill). Die Erzeugnisse bestehen je aus einem Kunststofffläschchen mit Dosierspitze und Schraubdeckel, in dem sich - je Sorte - unterschiedliche Flüssigkeiten (laut Antragsangaben u.A. Propylenglykol, Ethanol und Aromen) befinden. Die Flüssigkonzentrate (Aromazubereitung) sind dazu bestimmt, vom Endverbraucher als Selbstmischkomponente zur Herstellung eines gebrauchsfertigen Liquids für E-Zigaretten verwendet zu werden. Zu der in den Fläschchen bereits enthaltenen Aromazubereitungen sollen durch den Endverbraucher Liquidbasen und ggf. Nikotin hinzugefügt werden. Das Erzeugnis ist nicht dazu bestimmt unvermischt als Liquid zur Verdampfung in elektronischen Zigaretten verwendet zu werden. Die Ware ist in Fläschchen mit bedrucktem Etikett für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Erzeugnis, das Nikotinersatzstoffe enthält und zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt ist, keinen Tabak, rekonstituierten Tabak, Nikotin und Tabakersatzstoffe enthaltend".

DEBTI12472/25-12404199000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine gebrauchsfertige Mischung zur Verwendung in elektronischen Zigaretten (E-Zigaretten).  Das Liquid ist nikotin- und tabakfrei und besteht aus einer Basis aus Propylenglykol (PG) und/oder pflanzlichem Glycerin sowie Aromastoffen. Die Ware ist zu 10 ml in einem Kunststofffläschchen abgefüllt und in einer bedruckten Pappschachtel verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein Erzeugnis (Liquid), welches keinen Tabak, rekonstituierten Tabak, Nikotin oder Tabakersatzstoffe enthält und zur Inhalation ohne Verbrennung (für elektrische Zigaretten) bestimmt ist.

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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