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1 Ergebnisse für "2404919000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

240491900080andere6%
ATBTI2022000385-DEC2404919000

Anderes nikotinhaltiges Erzeugnis, dass zur Nikotinaufnahme in den menschlichen Körper bestimmt ist, in Form von Cellulose-Vliessäckchen (ca. 3,5 cm x 1,5 cm) gefüllt mit einem tabakfreien, weißen, feinen Pulver mit starkem aromatischen Geruch; das Produkt soll unter die Oberlippe (orale Anwendung) gelegt werden; aufgemacht in einer etikettierten Kunststoffdose zu 20 Säckchen.

DEBTI12481/25-12404199000

Nach den Antragsangaben sowie weiterer Angaben handelt es sich um verschiedene, hochkonzentrierte, aromatisierte Flüssigkeiten, die zur Herstellung von gebrauchsfertigen Liquids für eine elektronische Zigarette bestimmt sind (Longfill). Die Erzeugnisse bestehen je aus einem Kunststofffläschchen mit Dosierspitze und Schraubdeckel, in dem sich - je Sorte - unterschiedliche Flüssigkeiten (laut Antragsangaben u.A. Propylenglykol, Ethanol und Aromen) befinden. Die Flüssigkonzentrate (Aromazubereitung) sind dazu bestimmt, vom Endverbraucher als Selbstmischkomponente zur Herstellung eines gebrauchsfertigen Liquids für E-Zigaretten verwendet zu werden. Zu der in den Fläschchen bereits enthaltenen Aromazubereitungen sollen durch den Endverbraucher Liquidbasen und ggf. Nikotin hinzugefügt werden. Das Erzeugnis ist nicht dazu bestimmt unvermischt als Liquid zur Verdampfung in elektronischen Zigaretten verwendet zu werden. Die Ware ist in Fläschchen mit bedrucktem Etikett für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Erzeugnis, das Nikotinersatzstoffe enthält und zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt ist, keinen Tabak, rekonstituierten Tabak, Nikotin und Tabakersatzstoffe enthaltend".

DEBTI12472/25-12404199000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine gebrauchsfertige Mischung zur Verwendung in elektronischen Zigaretten (E-Zigaretten).  Das Liquid ist nikotin- und tabakfrei und besteht aus einer Basis aus Propylenglykol (PG) und/oder pflanzlichem Glycerin sowie Aromastoffen. Die Ware ist zu 10 ml in einem Kunststofffläschchen abgefüllt und in einer bedruckten Pappschachtel verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein Erzeugnis (Liquid), welches keinen Tabak, rekonstituierten Tabak, Nikotin oder Tabakersatzstoffe enthält und zur Inhalation ohne Verbrennung (für elektrische Zigaretten) bestimmt ist.

DEBTI12477/25-12404199000

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine aromatisierte Flüssigkeit für eine E-Zigarette. Das Erzeugnis besteht aus einer ca. H 14 cm x Ø 3 cm großen Kunststoffflasche mit Dosierspitze und einem Drück- und Drehschraubdeckel, in der sich eine intensiv fruchtig riechende Flüssigkeit (Inhalt: 50 ml) aus - laut Antragsangaben - Propylenglykol (PG) und / oder pflanzlichen Glycerin (VG) sowie Aromen befindet. Das Erzeugnis ist dazu bestimmt unvermischt oder nach Ergänzung weiterer Komponente als Liquid zur Inhalation ohne Verbrennung (Verdampfung) in elektronischen Zigaretten verwendet zu werden. Das Fläschchen ist mit einem umlaufenden, ablösbaren Etikett beklebt, welches mit dem Produktnamen, Warnhinweisen sowie Angaben zu den Inhaltsstoffen bedruckt ist. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Erzeugnis, das Nikotinersatzstoffe enthält und zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt ist, keinen Tabak, rekonstituierten Tabak, Nikotin und Tabakersatzstoffe enthält".

DEBTI4625/22-12404911000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei den als "Nicotin beta Fruitmint" bzw. "Nicotin beta mint" bezeichneten Erzeugnissen um Kaugummis zur Behandlung der Tabakabhängigkeit durch Linderung des Nikotinverlangens. Die Waren enthalten jeweils entweder 10 mg oder 20 mg Nikotinresinat entsprechend 2 mg bzw. 4 mg Nikotin. Die nikotinhaltigen Kaugummis sind in einer bedruckten Pappfaltschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Andere (als zur Inhalation bestimmte) nikotinhaltige Erzeugnisse, zur Nikotinaufnahme in den menschlichen Körper, zur oralen Anwendung, nikotinhaltige Erzeugnisse zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung".

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI