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40 Ergebnisse für "33"

Nomenklatur-Codes

850760003180Module für die Montage von Lithium-Ionen-Batteriepacks unter Verwendung einer anderen Technologie als der Lithium-Eisenphosphat-Technologie (LFP) mit -einer Länge von 298 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 mm, -einer Breite von 33,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 209 mm, -einer Höhe von 75 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 228 mm, -einem Gewicht von 3,6 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 17 kg, -einer Leistung von 458 Wh oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 510 Wh und -einer Spannung von weniger als 45 V oder mehr als 70 V8%701090430080mehr als 0,33|l, jedoch weniger als 1|l8%7010904500800,15|l bis 0,33|l8%701090530080mehr als 0,33|l, jedoch weniger als 1|l8%7010905500800,15|l bis 0,33|l8%040690212080in ganzen Standardformen (Laibe mit einem Eigengewicht von 33|kg bis 44|kg und würfelförmige oder parallelpipedförmige Blöcke mit einem Eigengewicht von 10|kg oder mehr), mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von 50|GHT oder mehr und einer Reifezeit von 3|Monaten oder mehr8%701913001080Garne aus verspinnbaren Endlosglasfilamenten von 33|tex oder einem Vielfachen davon (±|7,5|%), mit einem Nenndurchmesser von 3,5|µm oder von 4,5|µm, in denen Filamente mit einem Durchmesser von 3|µm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,2|µm überwiegen, nicht gummifreundlich ausgerüstet8%701913001580S-Glas-Garne mit 33 tex oder einem Vielfachen davon (± 13%), aus verspinnbaren Endlosglasfilamenten mit einem Durchmesser von 9 µm (- 1 µm / + 1,5 µm)8%220430920020mit einer Dichte von 1,33|g/cm$3|oder weniger bei 20|°C und einem vorhandenen Alkoholgehalt von 1|%|vol oder weniger8%520547000080mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 106,38|dtex, jedoch nicht weniger als 83,33|dtex (mehr als Nm|94|bis Nm|120|der einfachen Garne)8%520548000080mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 83,33|dtex (mehr als Nm|120|der einfachen Garne)8%540233001080Texturierte Garne aus Polyestern: -texturiert mittels Einheizer- und Doppelheizermethoden gemäß DIN 53840-T1, -mit einem Titer von 83 dtex oder mehr, jedoch nicht mehr als 666 dtex, -mit einer durchschnittlichen Mindestreißfestigkeit von 32 cN/tex, -mit einer Fadenzahl von 36 oder mehr, jedoch nicht mehr als 192, -mit einer Bruchreißdehnung von 16 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 33 %, -mit einer Schrumpfung durch kochendes Wasser von 3 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 %, -mit einem Gehalt an Mineralöl, synthetischem Öl oder Mischöl von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 GHT8%850131005480Bürstenloser Gleichstrom-Elektromotor mit: -einer Nennspannung von 310 V, -einer Nennleistung von 350 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 368 W, -einer Eingangsleistung von 500 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 550 W, -einer Ausgangsleistung von 350 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 W, -einem Außendurchmesser ohne Halteklammer und Riemenscheibe von 143,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 143,8 mm, -einer Nenndrehzahl von 16 300 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 500 U/min, -einem Gewicht von 2,33 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,40 kg, -einer Riemenscheibe8%850152205580Bürstenlose elektrische Synchron-Wechselstrommotoren mit Permanentmagneten, mit: -einer Ausgangsleistung von 1 000 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 400 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten erzeugt werden, hauptsächlich bestehend aus Praseodym-Neodym-Eisen-Bor (nach GB/T 13560-2017), umschlossen von einem Gehäuse aus Edelstahl, -einem Außendurchmesser am Motormagnet-Wellenende von 10,001 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,007 mm, -Motoranschlüsse, die über den Radius von 37,00 mm verteilt und durch einen Winkel von 30,00° voneinander getrennt sind, -einem Motorgehäuse aus ADC12- oder EN AC46000-Aluminiumlegierung mit Aluminium-Silicium-Kupfer-Zusammensetzung (gemäß der Norm JIS H5302-2000 oder EN 1706) im Druckgussverfahren hergestellt, -einer gegenelektromotorischen Kraftkonstante (Ke) von 0,0265 Vsec/rad oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,0293 Vsec/rad, -einer gegenelektromotorischen Kraft-Harmonischen der 5. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,4 % (Grundschwingung) und der 7. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,2 % (Grundschwingung), -einer Synchroninduktivität von 33,49 µH oder mehr, jedoch nicht mehr als 37,01 µH, -einem Rastmoment von nicht mehr als 15 mNm, -einem Reibmoment bei Umgebungstemperatur von nicht mehr als 20 mNm, -einer maximalen Motorbetriebstemperatur von nicht mehr als 200 °C, -auch mit Keilwelle an der Motorwelle8%988033000080des Kapitels 338%292800905080Wässrige Lösung mit einem Gehalt an Dinatriumsalz der 2,2'-(Hydroxyimino)bisethansulfonsäure (CAS|RN|133986-51-3) von 33,5|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 36,5|GHT8%310210120080in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an Harnstoff von mindestens 31,8|GHT, jedoch nicht mehr als 33,2|GHT8%310210150080in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an Harnstoff von mehr als 33,2|GHT, jedoch nicht mehr als 55|GHT8%390591006080Copolymer aus Vinylpyrrolidon, Vinylcaprolactam und Dimethylaminoethylmethacrylat (CAS RN 102972-64-5), in fester Form oder als wässrige Lösung, mit einem Anteil: -des Copolymers von 27 GHT oder mehr, aber nicht mehr als 33 GHT, -an Ethanol von nicht mehr als 1,5 GHT (CAS RN 64-17-5), -an Konservierungsstoffen von nicht mehr als 1 GHT8%390690907380Zubereitung mit einem Gehalt an| -|Copolymer aus Butylmethacrylat und Methacrylsäure von 33|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 37|GHT, -|Propylenglykol von 24|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 28|GHT und -|Wasser von 37|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 41|GHT8%

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DE2502/15-337323990090

Es handelt sich um ca. 11,5 cm hohe Gestelle aus Stahl (kein nicht rostender Stahl; lt. Antragstellerangaben), bestehend aus sieben geschlossenen Umrandungen aus gebogenem Draht, die mittels vertikaler Drahtstreben übereinander befestigt sind. Die unterste Umrandung ist mit einem passenden Boden mit Gitterstruktur und mit vier kugelförmigen Standfüßen versehen. Die Erzeugnisse dienen als Besteckhalter in der Küche und sind gemeinsam mit weiteren Waren als sog. Starter-Set (80-tlg.) in einem Karton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Haushaltsartikel aus Stahl" zum TARIC-Code 7323 9900 90. Es handelt sich aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht um eine Warenzusammenstellung.

DE3134/09-338547200000

Steckverbindergehäuse, - aus einem quaderförmigen isolierenden Kunststoffkörper mit mehreren Öffnungen zur Aufnahme von elektrisch leitenden Kontakten (nicht Gegenstand dieser vZTA), wobei diese unmittelbar elektrisch voneinander isoliert werden, - zur Verwendung als Gehäuse für Steckvorrichtungen. "Isolierteil für elektrische Geräte, ganz aus Kunststoff - Steckverbindergehäuse"

DE8541/10-338501109910

Elektromechanischer Stellantrieb (Aktuator) - aus zwei bürstenlosen Gleichstrommotoren mit Aluminium-Gehäuse, Getriebe, Anschluss- stecker und Montageflansch, - mit einer Leistung von 16 W, bei einer Versorgungsspannung von 28 VDC, - zum Verstellen von Armaturen (sog. Klappventilen) in bestimmten Luftfahrzeugen. "Gleichstrommotor, mit einer Leistung von 37,5 Watt oder weniger, für bestimmte Luftfahrzeuge - elektromechanischer Stellantrieb (Aktuator)"

DEB/3378/10-18701909000

Offenes Fahrzeug mit einem Sitz für den Fahrer, einer Lenkvorrichtung in Form eines Motorradlenkers mit montierten Kontrolleinrichtungen, einer Beleuchtungseinrichtung, zwei Gepäckträgern (vorn und hinten) und einer Anhängevorrichtung. Die technischen Merkmale des vierrädrigen Geländefahrzeuges gestatten ein Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten von mindestens dem Zweifachen des Eigengewichtes; somit liegt zolltariflich eine Zugmaschine im Sinne der Pos. 8701 vor. Das Fahrzeug besitzt Reifen mit tiefem Profil und kann zur Personenbeförderung in schwer zugänglichem Gelände, aber auch zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten verwendet werden. Es verfügt nicht über spezielle Ausstattungsmerkmale für die landwirtschaftliche, gartenbauliche oder forstwirtschaftliche Nutzung. Technische Daten des Fahrzeugs (auszugsweise): - Viertaktbenzinmotor - 1.984 x 1.085 x 1.120 mm (Länge x Breite x Höhe) - Eigengewicht: 243 kg (Modell 4WD) bzw. 230 kg (Modell 2WD) - 348 ccm Hubraum - Automatikgetriebe mit Rückwärtsgang - 500 kg zulässige Anhängelast Das zwei- oder vierradgetriebene Geländefahrzeug (Quad / ATV) ist als "Zugmaschine (ausgenommen Kraftkarren der Position 8709), nicht von den UPos. (KN) 8701 10 bis 8701 30 erfasst, kein Acker- oder Forstschlepper" einzureihen.

DEHH/3376/10-139269092

Bei der als Privacy Filter bezeichneten Ware handelt es sich um eine transparent-graue Folie aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die rechteckige Ware (ca. 30,5 x 23 cm) hat abgerundete Ecken und ist beidseitig mit einer selbstklebenden Schutzfolie versehen. Der Privacy Filter wird auf Computerbildschirmen angebracht und soll als Blick- und Blendschutz dienen. Die Folie ist gemeinsam mit einem Reinigungstuch und Klebeecken in einer Umschließung aus Pappe für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, aus Folien hergestellt" eingereiht.

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Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI