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1 Ergebnisse für "3405100000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

340510000080Schuhcreme und ähnliche Schuh- oder Lederpflegemittel6%
DEBTI24721/25-13405100000

Angaben: Feuchte Leder Reinigungs- und Poliertücher; reinigen und pflegen in einem Arbeitsgang; wirken farbauffrischend, seidenglanzgebend, pflegend und erzeugen einen angenehmen Griff; jeweils 15 weiße Tücher (ca. 300 mm x 165 mm) pro Packung. Warenbeschaffenheit: Weiße, mit einer Flüssigkeit getränkte Tücher (Abmessungen ca. 32 x 16 cm), zu 15 Stück in einem wiederverschließbaren, bedruckten Kunststoffbeutel verpackt. Befund: Schuhcreme und ähnliche Schuh- oder Lederpflegemittel. Die Ware stellt sowohl einen Vliesstoff, mit Reinigungsmittel getränkt im Sinne der Position 3401 als auch ein Schuh- und Lederpflegemittel im Sinne der Position 3405 dar. Da sowohl der Reinigungs- als auch der Pflegevorgang von gleicher Bedeutung sind, kann kein charakterbestimmender Bestandteil/Verwendungszweck nach AV 3 b) ermittelt werden und die Ware ist unter Anwendung der AV 3 c) in die Position 3405 einzureihen.

DEBTI37972/24-13405100000

Angaben: Feuchttücher Leder; 30 Stück; schonende Reinigung und Pflege von Glattleder in allen Farben. Warenbeschaffenheit: Weiße, getränkte Tücher (Abmessungen ca. 21,5 x 18 cm), zu 30 Stück in einem bedruckten, wiederverschließbaren, dreiseitig verschweißten Folienbeutel verpackt. Befund: Schuhcreme und ähnliche Schuh- oder Lederpflegemittel. Die Ware stellt sowohl einen Vliesstoff, mit Reinigungsmittel getränkt im Sinne der Position 3401 als auch ein Schuh- und Lederpflegemittel im Sinne der Position 3405 dar. Da sowohl der Reinigungs- als auch der Pflegevorgang von gleicher Bedeutung sind, kann kein charakterbestimmender Bestandteil/Verwendungszweck nach AV 3 b) ermittelt werden und die Ware ist unter Anwendung der AV 3 c) in die Position 3405 einzureihen.

DEBTI11963/23-13405100000

Angaben: Feuchttücher zur Reinigung und zum Polieren von Lederwaren; wirken farbauffrischend, seidenglanzgebend, pflegend und erzeugen einen angenehmen Griff; jeweils 15 weiße Tücher pro Packung. Warenbeschaffenheit: Weiße, mit einer Flüssigkeit getränkte Tücher (Abmessungen ca. 31 x 15,5 cm), zu 15 Stück in einem wiederverschließbaren, bedruckten Kunststoffbeutel verpackt. Befund: Schuhcreme und ähnliche Schuh- oder Lederpflegemittel. Die Ware stellt sowohl ein einen Vliesstoff, mit Reinigungsmittel getränkt im Sinne der Position 3401 als auch ein Schuh- und Lederpflegemittel im Sinne der Position 3405 dar. Da sowohl der Reinigungs- als auch der Pflegevorgang von gleicher Bedeutung sind, kann kein charakterbestimmender Bestandteil/Verwendungszweck nach AV 3 b) ermittelt werden und die Ware ist unter Anwendung der AV 3 c) in die Position 3405 einzureihen.

DEBTI11803/23-13405100000

Angaben: Wachspflege für Lederwaren; Schutz und Glanzspray mit Bienenwachs, pflegt dauerhaft alle Schuhe, Lederwaren und Lederbekleidung aus Glattleder; Anwendung: Spray auf die Oberfläche auftragen und trocknen lassen. Warenbeschaffenheit: Milchig-trübe Flüssigkeit, abgefüllt in einer 400 ml-Sprühflasche. Befund: Schuhcreme und ähnliche Schuh- oder Lederpflegemittel.

DEBTI47599/21-13405100000

Angaben: Schuhputzmittel; Reinigungs- und Pflegeschaum für Schuhe verschiedenster Materialkombinationen, verwendbar auch für Taschen und Jacken; in Aufmachung für den Einzelverkauf; Anwendung: Schaum auf einem Schwamm oder Tuch sprühen und mit leichten, kreisenden Bewegungen auf dem Material verteilen, kurz einwirken lassen, anschließend mit einem trockenen Tuch kurz abreiben. Warenbeschaffenheit: Weiße, milchig-trübe Flüssigkeit, abgefüllt in einer Original - 150 ml Sprühflasche. Befund: Schuhcreme und ähnliche Schuh- oder Lederpflegmittel. Der Reinigungs- und Pflegeschaum stellt sowohl ein Reinigungsmittel im Sinne der Position 3402, als auch ein Schuh- und Lederpflegemittel im Sinne der Posiion 3405 dar. Da sowohl der Reinigungs- als auch der Pflegevorgang von gleicher Bedeutung ist, kann kein charakterbestimmender Bestandteil/Verwendungszweck nach AV 3 b) ermittelt werden und die Ware ist unter Anwendung der AV 3 c) in die Position 3405 einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI